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Versicherungsgesetz für Angestellte
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Enthält u. a.: Entwurf eines Versicherungsgesetzes für Angestellte mit Begründung (Blatt 3).- Verschiedene Eingaben zum Versicherungsgesetz vom 20. Dezember 1911 (Blatt 18).- Merkblätter.
Akten
Registratursignatur: V 22.1.1911
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).