Henrich v. Eickell zum Füerden und Jost v. Eickell zum Krangell gestatten dem Philips v. Veermundt zur Bladenhorst, einen Sprung oder Brunnen auf ihrem Kollers Kotten zu Borninck zu fassen und nach seinem Hause Bladenhorst zu leiten.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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