Hans Nestel, Michel Egen und Jörg Kochersberg, alle B. und Untergänger zu Stuttgart in der Stadt, einen Georg Metzger, Schneider, als Kläger und Hz. Christoph bzw. dessen Anwälte Hans Rörach, Rentkammerrat, und Joachim Lindlin, Kastkeller, in einer Streitsache um die Beschädigung einer dem Kläger gehörenden Mauer zwischen dessen Haus und dem fürstlichen Marstall durch die herrschaftlichen Bauleute. Nach dem Urteil soll jede Partei die auf ihrer Seite entstandenen Schäden beseitigen, hernach soll die Mauer gemeinsames Eigentum sein.