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70 Jahre Luxemburger Abkommen

Von Archivportal-D

In diesem Jahr jährt sich das sicherlich wichtigste internationale Abkommen zur sogenannten „Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts“ zum 70. Mal. Am 10. September 1952 unterzeichneten im Rathaus von Luxemburg Konrad Adenauer für die Bundesrepublik Deutschland und Mosche Scharett, israelischer Außenminister, das  „Luxemburger Abkommen“ zur finanziellen Unterstützung der Ansiedlung und Eingliederung jüdischer NS-Verfolgter in Israel in Form von Warenlieferungen und Dienstleistungen. Es gilt heute als Symbol und Grundlage für alle weiteren Regelungen zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts.

Ausgewählte Quellen aus den Beständen des Bundesarchivs ermöglichen einen Einblick in die Verhandlungen rund um das Luxemburger Abkommen.

Das Ende des Zweiten Weltkrieges und der Zusammenbruch des Nationalsozialismus, beendeten nicht die Not von NS-Opfern und ihren Hinterbliebenen. Der neugegründete Staat Israel hatte zahlreiche Zuwanderinnen und Zuwanderer aufgenommen und Schwierigkeiten bei der Versorgung seiner Bürgerinnen und Bürger.

Abbildung einer gedruckten Seite
Bundeskanzler Konrad Adenauer hält am 27. September vor dem Deutschen Bundestag eine Regierungserklärung. In dieser bekennt er die Schuld Deutschlands an den nationalsozialistischen Verbrechen und erklärt sich zu Verhandlungen mit Israel bereit. | BArch, B 136/1127

Bereits 1951 hatte die israelische Regierung versucht, über die Alliierten Wiedergutmachungsforderungen an Deutschland heranzutragen, was von diesen jedoch abgelehnt worden war. Sodann trat Israel in direkte Verhandlungen mit Deutschland, die aufgrund der ablehnenden Haltung beider Länder zunächst im Geheimen stattfanden. Am 27. September 1951 bekennt Konrad Adenauer vor dem Deutschen Bundestag in einer Regierungserklärung die Schuld Deutschlands sowie die Bereitschaft zu Verhandlungen mit Israel:

„Im Namen des deutschen Volkes sind aber unsagbare Verbrechen begangen worden, die zur moralischen und materiellen Wiedergutmachung verpflichten, sowohl hinsichtlich der individuellen Schäden, die Juden erlitten haben, als auch des jüdischen Eigentums […]. Die Bundesregierung ist bereit, gemeinsam mit Vertretern des Judentums und des Staates Israel, der so viele heimatlose jüdische Flüchtlinge aufgenommen hat, eine Lösung des materiellen Wiedergutmachungsproblems herbeizuführen, um damit den Weg zur seelischen Bereinigung unendlichen Leides zu erleichtern.“ (BArch B 136/1127)

Zu Verhandlungen mit der DDR, die ursprünglich einen Anteil der geforderten Zahlungen leisten sollte, ist es nicht gekommen. Die DDR, die sich nicht als Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches verstand, verweigerte jegliche Verhandlungen zu Entschädigungen mit Israel.

Abbildung eines gedruckten Briefes
Nach vorangegangenen Verhandlungen zwischen Konrad Adenauer und Vertretern aus Israel sowie der Regierungserklärung Adenauers am 27. September 1951 vor dem Deutschen Bundestag kommt es am 6. Dezember zu einem Treffen zwischen Konrad Adenauer und Nahum Goldmann in London. In einem Brief an diesen bestätigt Adenauer die Bereitschaft der Bundesrepublik, in Verhandlungen über Entschädigungsleistungen zu treten. | BArch, B 141/418

Vor dem Hintergrund der von Adenauer geäußerten Zahlungsbereitschaft konstituierte sich aus 23 jüdischen Organisationen die „Conference on Jewish Material Claims Against Germany“ (Jewish Claims Conference, kurz JCC), die vor allem die Interessen der jüdischen Bevölkerung außerhalb Israels vertreten sollte. Zum Vorsitzenden wurde der Präsident des Jüdischen Weltkongresses, Nahum Goldmann, ernannt. Ein Treffen zwischen Nahum Goldmann und Konrad Adenauer folgte am 6. Dezember 1951.

Die Verhandlungen finden ab März 1952 aufgrund fehlender diplomatischer Beziehungen zwischen Israel, der Jewish Claims Conference und Deutschland im niederländischen Den Haag statt.

Zwei Seiten eines maschinenschriftlichen Berichts
Im Eröffnungsstatement der Jewish Claims Conference heißt es, man suche in Vertretung für die jüdischen Mitbürger „a measure of compensation for the material losses sustained by Jewish victims of the greatest inhumanities ever perpetrated against mankind“. | BArch, B 102/58955

In Israel waren die Verhandlungen mit der Bundesrepublik umstritten und lösten Proteste aus. Die Entschädigungszahlungen wurden als „Blutgeld“ von der Öffentlichkeit wie auch der israelischen Opposition (allen voran Menachem Begin) verurteilt und abgelehnt. Der Bundesrepublik wurde vorgeworfen, sie würde sich von ihren Schulden loskaufen wollen. Es kam zu Straßenschlachten in Israel sowie am 27. März zum Versuch eines Briefbombenattentats auf Bundeskanzler Konrad Adenauer, bei dem ein Brandmeister der Feuerwehr zu Tode kam. Zwei weitere Briefbomben waren an Mitglieder der deutschen Delegation gerichtet.

Zwei Seiten eines maschinenschriftlichen Berichts
Die Verhandlungen finden im niederländischen Den Haag statt. Der Bericht der deutschen Delegation unter Führung Franz Böhms und Otto Küsters liefert einen Einblick in die sicherheitspolitischen Maßnahmen für die Gespräche. Gerade in Israel waren die Verhandlungen umstritten. Nur wenige Tage nach Verhandlungsbeginn wurde ein Briefbombenattentat auf Adenauer sowie Böhm und Küster verübt. | BArch, B 102/58955

Zeitgleich zu den Gesprächen mit Israel laufen die Verhandlungen zum Londoner Schuldenabkommen, in denen die deutschen Auslandsschulden geregelt wurden. Vor diesem Hintergrund gibt es bereits vor den eigentlichen Verhandlungen erste Bedenken aus der Regierung über die Höhe der geplanten Zahlungen sowie von dem Präsidenten des Direktoriums der Bank deutscher Länder (Wilhelm Vocke) gegen eine „Sonderbehandlung Israels“.

Zwei Seiten eines maschinengeschriebenen Dokuments mit einem handschriftlichen Vermerk.
Zeitgleich zu den Gesprächen mit Israel laufen die Verhandlungen zum Londoner Schuldenabkommen, in denen die deutschen Auslandsschulden geregelt wurden. Vor diesem Hintergrund gibt es bereits vor den eigentlichen Verhandlungen erste Bedenken aus der Regierung über die Höhe der geplanten Zahlungen sowie von dem Präsidenten des Direktoriums der Bank deutscher Länder (Wilhelm Vocke) gegen eine „Sonderbehandlung Israels“. Transkription Adenauer: Ich habe erklärt, dass die B.R. [Bundesregierung] bereit sei, zum Zeichen der Wiedergutmachung des den Juden in vielen Ländern zugefügten Unrechts dem Staate Israel Sachlieferungen zu machen über deren Art und Höhe verhandelt werden muss. | BArch, B 136/1127

Nicht nur in der israelischen Regierung, auch innerhalb des Kabinetts von Adenauer war das Abkommen umstritten. Nach den ersten beiden Verhandlungsmonaten war man sich vor allem über die Höhe eines Angebotes an Israel uneinig. Der deutsche Delegationsleiter Franz Böhm sprach sich für die Annahme der 3 Milliarde DM Forderung von Israel aus. Unmittelbar nach den Diskussionen, die Verhandlungen standen kurz vor einem Abbruch, gaben Franz Böhm und sein Vertreter Otto Küster ihre Rücktritte bekannt. Franz Böhm nahm seinen Rücktritt auf Anraten Adenauers einige Tage später wieder zurück und unterbreitete einen neuen Vorschlag.

Maschinengeschriebenes Protokoll mit handschriftlichen Vermerken.
Die Uneinigkeiten im deutschen Kabinett über die Höhe der von Deutschland zu zahlenden Leistungen offenbaren sich in einer Diskussion zwischen dem Bundesminister der Finanzen und dem Bundesminister für Wirtschaft. Der deutsche Delegationsleiter Franz Böhm sprach sich für die Annahme der 3 Milliarde DM Forderung von Israel aus. Unmittelbar nach diesen Diskussionen, die Verhandlungen standen kurz vor einem Abbruch, gaben Franz Böhm und sein Vertreter Otto Küster ihre Rücktritte bekannt. Franz Böhm nahm seinen Rücktritt auf Anraten Adenauers einige Tage später wieder zurück und unterbreitete einen neuen Vorschlag. | BArch, B 136/1127

Namentlich war es darüber hinaus Finanzminister Fritz Schäffer, der sich sowohl gegen die Höhe der Zahlungen an die Jewish Claims Conference aussprach, als auch, nur wenige Tage vor Finalisierung des geplanten Abkommens, harsche Kritik an diesem formulierte und die Deckung des Haushalts in Gefahr sah.

Zwei Seiten eines maschienengeschriebenen Protokolls
Das Luxemburger Abkommen enthält unter anderem ein Protokoll, dass der Jewish Claims Conference 450 Millionen Mark Individualleistungen für Juden außerhalb Israels zusagt. Der Bundesfinanzminister befürchtet hierin einen Widerspruch zur deutschen Gesetzgebung. | BArch, B 136/36099
Zwei Seiten eines maschinenschriftlichen Protokolls
Nur wenige Tage vor der Unterzeichnung des Abkommens erklärt Finanzminister Schäffer erneut seine Vorbehalte gegenüber dem Abkommen. Eine Deckung der ersten Jahresrate sei bisher nicht vorhanden. Bei der darauffolgenden Abstimmung des Kabinetts über die Vereinbarung und ihre Weiterleitung an den Bundesrat stimmen alle Minister bis auf den Bundesminister der Finanzen und dem Bundesminister der Arbeit dafür. | BArch, B 136/36100

Das Abkommen wurde am 10. September 1953 ebenfalls auf neutralem Boden in Luxemburg unterschrieben. Bei der Ratifizierung des Vertrages durch den Bundesrat im Februar 1953 wurde nur eine knappe Mehrheit erzielt.

Mehrere Herren sitzen an einem langen Tisch, vor einem liegt ein Dokument zur Unterzeichnung.
Bundeskanzler Konrad Adenauer (3.v.r.; 4.v.r.: Walter Hallstein, Staatssekretär im Auswärtigen Amt) und Moshe Sharett, Außenminister Israels (3.v.l.) unterzeichnen das deutsch-israelische Wiedergutmachungsabkommen (Luxemburger Vertrag). | Bundesregierung / Bundesbildstelle, B 145 Bild-00010557

Das Abkommen wurde am 10. September 1953 ebenfalls auf neutralem Boden in Luxemburg unterschrieben. Bei der Ratifizierung des Vertrages durch den Bundesrat im Februar 1953 wurde nur eine knappe Mehrheit erzielt.

Sechs Monate nach Beginn der Verhandlungen kam man zu einer Einigung. Im Luxemburger Abkommen wurde die finanzielle Last Israels, zur Ansiedelung jüdischer Flüchtlinge in Folge der Verbrechen des Nationalsozialismus anerkannt. Die Bundesrepublik sicherte Israel eine globale Erstattung in Höhe von 3 Milliarden DM zu, die in 14 Jahren zu zahlen oder als Warenlieferungen und Dienstleistungen zu erbringen seien.

Zwei Seiten eines maschinenschriftlichen Abkommens
Präambel und erster Artikel aus dem am 10. September 1952 unterschriebenen Luxemburger Abkommen. | BArch, B 136/1129

Neben der Einigung über Zahlungen an Israel wurden mit der Jewish Claims Conference die sogenannten Haager Protokolle unterzeichnet. Deutschland verpflichtete sich mit dem 1. Haager Protokoll dazu, ein Gesetzgebungsverfahren zur Rückerstattung von Vermögen und individueller Entschädigung auf den Weg zu bringen. Im 2. Haager Protokoll sagte die Bundesrepublik Zahlungen in Höhe von 450 Millionen DM an die Jewish Claims Conference zur Unterstützung von Jüdinnen und Juden außerhalb Israels zu.

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