Hamburg | 22. August 1980
Billstein

Rassistischer Anschlag der Deutschen Aktionsgruppen

Ausgebrannte Wohnung in Hamburg nach Anschlag der Deutschen Aktionsgruppen am 22.8.1980
Ausgebrannte Wohnung in Hamburg nach Anschlag der Deutschen Aktionsgruppen am 22.8.1980 | picture alliance / Lothar Heidtmann | Lothar Heidtmann |

Einleitung

Im Jahr 1980 verübten die von dem Rechtsextremisten Manfred Roeder angeleiteten Deutschen Aktionsgruppen eine Anschlagsserie. Insgesamt wurden zwischen Februar und August sieben Anschläge ausgeführt, wobei drei eine antisemitische und vier eine rassistische Stoßrichtung besaßen. 

Die Serie begann mit dem Anschlag auf eine Auschwitz-Ausstellung in Esslingen (21. Februar) und setzte sich fort mit Anschlägen auf das Wohnhaus des dortigen Landrats (18. April), auf eine Schule in Hamburg (27. April) – die ihren Namen zur Erinnerung an dort ermordete jüdische Kinder und russische Kriegsgefangene trug – , auf das Sammellager für Ausländer in Zirndorf (30. Juli) sowie auf Ausländerunterkünfte in Leinfelden (7. August) und Lörrach (17. August). Am 22. August kam es schließlich in Hamburg zum letzten Anschlag der Serie, bei dem die beiden aus Vietnam Geflüchteten Nguyễn Ngọc Châu (22 Jahre) und Đỗ Anh Lân (18 Jahre) starben. Es sind die ersten Todesopfer rassistisch motivierten Rechtsterrorismus auf deutschem Boden nach 1945. Der folgende Text basiert vornehmlich auf zeitgenössischen Zeitungsberichten und gibt daher stark die damalige Fokussierung auf die Täter*innen wieder. Um dem entgegenzuwirken, wurde auf weitere Sekundärliteratur und Medien (z.B. Podcasts) zurückgegriffen, um auch die Perspektive der Betroffenen der rechten Gewalt stärker miteinzubeziehen. 

Hintergrund

Die Anschläge im Jahr 1980 fallen in eine Zeit, als die rechtsterroristische Gewalt in der Bundesrepublik einen Hochpunkt erreichte. Seit 1977 waren vermehrt rechtsterroristische Vorkommnisse zu verzeichnen: Organisationen wie die Kühnen-Schulte-Wegener-Gruppe (KSWG) oder die Gruppe Otte wurden ausgehoben. Letzterer gelang vor ihrer Aushebung durch die Behörden die Ausführung von zwei Anschlägen: auf die Amtsanwaltschaft in Flensburg sowie das Amtsgericht in Hannover. 1979 verübte eine Gruppierung um Peter Naumann Anschläge auf Sendemasten, um die Ausstrahlung der US-Fernsehserie Holocaust zu verhindern. Im darauffolgenden Jahr, 1980, sollte sich die Gewaltwelle nochmals steigern und zahlreiche Opfer hervorbringen, etwa durch den Anschlag auf das Oktoberfest in München oder den sogenannten Erlanger Doppelmord. Zunehmend gerieten zudem „Ausländer“ in das Visier des westdeutschen Rechtsextremismus. 

Es war eine Zeit, in der die allgemeine Ausländerfeindlichkeit stark zunahm. Dieser Umstand wurde vom extrem rechten Lager benutzt und weiter angeheizt. In dieser gesellschaftlich angespannten Lage starteten die Deutschen Aktionsgruppen ab Februar 1980 eine Serie von Anschlägen. Zunächst entstanden „nur“ Sachschäden, doch bereits Anfang August wurden bei einem Brandanschlag auf eine Asylunterkunft in Leinfelden nahe Stuttgart drei Afrikaner verletzt.

Ablauf des Ereignisses

Am 21. August 1980 war im Hamburger Abendblatt auf der Titelseite ein kleiner Artikel abgedruckt, der die Unterbringung von Flüchtlingen in der Hamburger Halskestraße zum Inhalt hatte und der eine Überlastung durch Geflüchtete thematisierte. Der Bericht trug den Titel „Asylbewerber nach Hamburg geschickt“. Sibylle Vorderbrügge und Raymund Hörnle, die in den Monaten zuvor von dem szenebekannten Rechtsextremisten Manfred Roeder zu aktiven Gewalttaten angestachelt worden waren, lasen diese Meldung und begaben sich am 21. August spät abends an den entsprechenden Ort. In dem vierstöckigen Haus in einem eher abgelegenen Industriegebiet wohnten 221 Menschen. Dort warfen die beiden Mitglieder der Deutschen Aktionsgruppen gegen 00.10 Uhr (es war also mittlerweile der 22. August) drei Brandbomben in das Hamburger Ausländerwohnheim. Vorderbrügge hatte zuvor „Ausländer raus“ an die Gebäudemauer gesprüht. Während die Gruppe bei den anderen Anschlägen Metallrohrbomben verwendet hatte, griff sie beim Anschlag in Hamburg auf Molotow-Cocktails zurück. Die auf das Gebäude geschleuderten Brandsätze flogen durch die Fensterscheiben eines Raumes im Erdgeschoss und setzten diesen in Brand. Es war das Zimmer von Châu und Lân, welche sich dieses teilten. Als die Tat erfolgte, schliefen beide. Beide wurden sofort schwer verletzt, konnten jedoch aus dem Zimmer flüchten. Während Nguyễn Ngọc Châu noch am Tattag gegen 9.10 Uhr an den Folgen seiner Brandverletzungen (massiver Verbrennungsschock) verstarb, erlag Đỗ Anh Lân neun Tage später seinen Verletzungen. Bei beiden Opfern waren große Teile der Körperoberfläche verbrannt. Das Feuer wurde letztlich durch den Einsatz von Wasser- und Pulverlöschern erstickt (vgl. OLG Stuttgart, Urteil 5 – 1 StE 3/81, S. 194–198). Es dauerte allerdings mehr als eine Stunde, bis die Feuerwehr eintraf.

Gegenüber den aufgrund des Todes zweier Menschen psychisch angeschlagenen Vorderbrügge und Hörnle versuchte Roeder durch die Entmenschlichung der Betroffenen psychologisch entgegenzuwirken und behauptete, dass diese ja gar „keine Menschen, sondern Halbaffen“ seien (zitiert nach: Der Spiegel, 22.2.1982). Schon bei den Anschlägen zuvor waren nur durch Glück keine Menschen getötet worden. Der Anschlag in Hamburg forderte nun hingegen Tote.

Dass er gestorben ist, ist so sinnlos. Der Arme. […] Er war doch noch so jung, so viel Hoffnung.
Đỗ Mui, Mutter von Đỗ Anh Lân

Opfer und Betroffene

Die beiden von den Deutschen Aktionsgruppen getöteten Menschen heißen Nguyễn Ngọc Châu und Đỗ Anh Lân. Sie waren Kriegsflüchtlinge aus Südostasien. In Deutschland wurden diese Flüchtlinge bald als „Boat people“ bekannt. 

Châu (geb. 1958 in Saigon) hatte in Vietnam den Lehrer-Beruf ausgeübt und war auf seiner Flucht von der Cap Anamur gerettet worden. Die Cap Anamur hatte 1979 ihre Arbeit als Flüchtlingshilfsschiff begonnen, um über das Chinesische Meer flüchtenden Menschen zu helfen. Auch Lân (geb. 1962 in Saigon) wagte die Flucht über die offene See. Lân, der chinesische Wurzeln hatte, kam über ein von der Zeitung DIE ZEIT (bzw. ihrer Leserschaft) finanziertes Hilfsprogramm nach Deutschland. In einem zeitgenössischen Bericht wurde Lân erwähnt: 
„Er kann nur noch schleppend sprechen, so sehr haben ihn die Wirrnisse der letzten Monate mitgenommen. Ein verhaltensgestörter, alleinstehender Jugendlicher, ohne Beruf“ (zitiert nach: Thu Tran/Vu 2021, ca. 11:00). 
In Deutschland kam er, ebenso wie Châu, in die liberale Hansestadt Hamburg, genauer in die dortige Halskestraße. In der Stadt wurden die beiden von einem deutschen Ehepaar betreut, welches Châu und Lân als „fröhlich“ und „aufgeschlossen“ charakterisierte (zitiert nach: ebd., ca. 14:45). 

Der tödliche Anschlag hinterließ die attackierte Opfergruppe, die Flüchtlinge in der Halskestraße, in einem Zustand der Verängstigung: „Wir hatten Panik, dass die uns auch verletzen werden“ (zitiert nach: ebd., ca. 25:35), so ein Zeitzeuge aus der örtlichen Community. Zudem rief der Anschlag bei den Angehörigen der Opfer unermessliches Leid hervor. Die Mutter von Lân, Đỗ Mui, die nach dem Tod ihres Sohnes auch nach Deutschland kam, sagte Jahrzehnte später: „Dass er gestorben ist, ist so sinnlos. Der Arme. […] Er war doch noch so jung, so viel Hoffnung.“ Sie habe gedacht, dass ihr Sohn „in Deutschland sicher vor Bomben“ sei: „Und dann töteten sie ihn in Deutschland mit einer Bombe“ (zitiert nach: KZ-Gedenkstätte Neuengamme: Rathausausstellung).

Der Tod des Sohnes hatte für sie zudem weitere schwerwiegende Konsequenzen: 

„Ich dachte ich werde einen Sohn hier haben, der deutsch kann, der Auto fahren kann und der mit mir ein Geschäft aufbauen kann, damit wir nicht mehr so hart körperlich arbeiten müssen. Es tut weh. Bis heute tut es weh. Ich kann kein Deutsch, dadurch ist mein Leben sehr schwierig“ (zitiert nach: Thu Tran/Vu 2021, ca. 31:10). Das Lernen der deutschen Sprache sei für sie nach dem Tod des Sohnes kaum möglich gewesen. Sie lebte seitdem sozial und wirtschaftlich marginalisiert.

Täter, Organisationen und Netzwerke

Die zentrale Figur der Deutschen Aktionsgruppen war Manfred Roeder. Dieser, 1929 in Berlin geboren, war noch NS-sozialisiert und hatte das Hitler-Regime als Kind und Jugendlicher miterlebt. Roeder ging auf eine Nationalpolitische Lehranstalt, genannt Napola. Sein Vater war ein Russland-Deutscher mit NS-Gesinnung (seit 1931 NSDAP Mitglied und dann auch Mitglied der SA) und sein Sohn Manfred wurde im „deutsch-nationalen Sinne erzogen“ (Frankfurter Rundschau, 9.3.1982). Manfred Roeder jedoch flog von der Napola und besuchte anschließend eine der SS zugeordnete Heimschule bei Posen. Das Kriegsende und die Folgen erlebte er als 16-Jähriger nahe Küstrin (heutiges Polen). Er war als Teil einer Panzergrenadier-Einheit an den „Endkämpfen“ um die ehemalige Reichshauptstadt Berlin beteiligt (Süddeutsche Zeitung, 11.3.1982). Roeder entkam der sowjetischen Kriegsgefangenschaft, machte 1947 Abitur und studierte in Berlin Jura. Ab den späten 1940er-Jahren wurde er in Berlin für die Moralische Aufrüstung tätig, einer aus den USA stammenden antikommunistisch-christlichen Bewegung. Für diese Organisation war Roeder dann auch viele Jahre im schweizerischen Caux aktiv. Als er nach Berlin zurückkehrte, arbeitete er dort für die US-Army als Rechtsberater und später als Anwalt mit einer eigenen Kanzlei.

Roeder hatte sechs Kinder und war mit der Tochter eines früheren Napola-Lehrers verheiratet. 1969 zog er mit seiner Familie in das hessische Bensheim an der Bergstraße.

In den 1960er-Jahren trat Roeder der CDU bei. Die 1970er-Jahre wurden für ihn dann ein Jahrzehnt der Radikalisierung. Er ging mit Farbbeuteln gegen eine Sexartikel-Messe in Offenbach vor und beging mit dem ehemaligen KZ-Wärter und Holocaustleugner Thies Christophersen eine Störaktion bei der documenta in Kassel, weil er die dort ausgestellte Kunst für „entartet“ hielt. 

1971 gründete er die Deutsche Bürgerinitiative, in deren Reihen es vornehmlich um die Relativierung von NS-Verbrechen ging. Vergasungsanlagen in Konzentrationslagern galten ihm als „Erfindungen krankhafter Hirne“. Das Grundgesetz der Bundesrepublik sollte nach Roeders Meinung „verschwinden, weil es eine undeutsche, sprich jüdische Verfassung“ darstellte (zitiert nach: Vorwärts, 11.9.1980).

Seine Anhänger*innen versorgte Roeder mit Rundbriefen, in denen er die demokratische Staatsform diskreditierte und rechtsextreme Agitation betrieb. Der Rundbrief aus dem September 1976 ist besonders bemerkenswert (vgl. Dokument auf dieser Seite). Dieser zeigt unter anderem, dass Roeder zahlreiche Sympathisant*innen in Nordamerika fand. Vor allem aber offenbart sich in dem Schriftstück exemplarisch, wie Roeder das Feindbild „Ausländer“ mit dem Feindbild „Juden“ verknüpfte. Multikulturelle Gesellschaften oder, wie Roeder es in menschenverachtender und verschwörungsideologischer Sprache ausdrückte, „Völkergemisch[e]“, waren für den Rechtsextremisten ein von mächtigen politischen Personen ins Werk gesetzter „Völkermord“ (Roeder: Rundbrief, S. 2). Und dieser Personenkreis hatte in Roeders Augen einen jüdischen Hintergrund. Diese von ihm hergestellte Verbindung zwischen Rassismus und Antisemitismus war ein zentrales Element seiner rechtsextremen Ideologie (mehr zur Ideologie Roeders und seiner Mitstreiter*innen im nächsten Abschnitt). Das von Roeder hier aufgeworfene „Grundnarrativ“ eines von jüdischen Mächten mittels „Rassenvermischung“ herbeigeführten „Völkermords“ stellt (in verschiedenen Ausprägungen) bis in die Gegenwart eine zentrale antisemitische Verschwörungserzählung des rechten Lagers dar (vgl. Der Standard, Orbán profiliert sich).

Roeder war Zeit seines Lebens gut vernetzt. Und zwar nicht nur in der Bundesrepublik (etwa mit dem späteren Rechtsterroristen Odfried Hepp), sondern auch im (außereuropäischen) Ausland. Zu den Personen, zu denen er teils enge Kontakte pflegte, „gehörten auch viele Auslandsdeutsche vor allem in Südamerika und Südafrika“ (Frankfurter Allgemeine Zeitung, 16.3.1982). 

Roeder bezeichnete sich selbst als „Reichsverweser“ und beanspruchte, der legitime Nachfolger von Großadmiral Karl Dönitz zu sein (vgl. Muschiol, Kampf). Nachdem er 1977 wegen verfassungsfeindlicher Aktivitäten zu sechs Monaten Haft verurteilt worden war, tauchte er im Februar 1978 unter, um in Deutschland der Strafverfolgung zu entgehen. Roeder besuchte zahlreiche europäische und außereuropäische Staaten: die Schweiz, Österreich, Kanada, Brasilien und die USA. In Brasilien hatten laut Roeders eigenen Angaben zentrale Personen aus der brasilianischen Militärakademie „Verständnis für seine ‚Freiheitsbewegung‘ gegen das ‚Besatzerregime‘ in der Bundesrepublik gezeigt und ihn zum Bleiben eingeladen“ (ebd.). In den USA hatte Roeder, wie er selbst angab, Kontakt mit den „Schwarzen Moslems“, mit denen er eine Übereinstimmung in der Ablehnung jeglicher „Rassenvermischung“ gesehen habe (Nürnberger Nachrichten, 16.3.1982).

Anfang 1980 war Roeder dann im Libanon und im Iran. Laut Eigenangaben wollte er in Beirut Kontakt zur Palestine Liberation Organization (PLO) aufnehmen, was jedoch kaum funktioniert habe: „Die PLO habe lediglich eine militärische Zusammenarbeit mit Roeders ‚Europäischer Freiheitsbewegung‘ im Sinn gehabt, aber ‚wir wollten Informationsaustausch und politische Zusammenarbeit‘“ (Der Tagesspiegel, 16.3.1982). Auch die Kontaktaufnahme mit dem Revolutionsregime in Teheran habe laut Eigenauskunft keine Ergebnisse gebracht. Und dies obwohl Roeder sich von der iranischen Revolution, angeführt von Ayatollah Khomeini, angetan zeigte: Er gedachte die bundesdeutsche Demokratie so zu beseitigen „wie das Schahregime“. Man müsse, so Roeder gegenüber seinen Anhänger*innen, die Entwicklungen im Iran genau beobachten, „damit ihr wißt, was Vaterlandsverrätern nach Beseitigung von Besatzung und Polizeiterror blüht…Wir kämpfen um den totalen Sieg im Weltmaßstab und akzeptieren nur die bedingungslose Kapitulation der heutigen Demokratie […] der Umsturz ist nah“ (zitiert nach: Vorwärts, 11.9.1980).

Obwohl sich Roeder also im Ausland den westdeutschen Strafverfolgungsbehörden entzog, sind das Wort „Untertauchen“ bzw. die Formulierung „im Untergrund leben“ in seinem Falle allerdings nur bedingt zutreffend. Roeder selbst wies vor Gericht – nicht zu Unrecht – darauf hin, „daß er eigentlich gar nicht im Untergrund gewesen sei. Er habe zwar unter falschen Namen gelebt, sich aber nie versteckt, sich immer mit seiner Familie und Freunden getroffen, sei offen in seiner Tracht herumgelaufen, sogar mehrfach im Haus seiner neonazistischen Vereinigung“ (Die Neue, 26.3.1982). Roeder war zudem „nur“ der Spiritus Rector, also der geistige Anführer, der Deutschen Aktionsgruppen.

Manfred Roeder war der Spiritus Rector der Deutschen Aktionsgruppen. Er hatte noch eine NS-Sozialisierung erfahren und sich dann in der Bundesrepublik im Laufe der 1970er-Jahre zunehmend radikalisiert. 1980 hatte er einen Kreis von Mistreiter*innen um sich versammelt, die bereit waren, ihrer extrem rechten Gesinnung mit Gewalt Geltung zu verschaffen.

Insgesamt umfasste diese Gruppierung einen großen Personenkreis, bestehend aus aktiven Täter*innen, Helfer*innen und Helfershelfer*innen sowie Mitwissenden. Zur Kerngruppe gehörten neben Manfred Roeder folgende drei Personen: Heinz Colditz, Raymund Hörnle sowie Sibylle Vorderbrügge.

Vorderbrügge (geb. 1956) war laut eines Zeitungsberichts das, „was man eine behütete Tochter aus gutem Hause nennt. Klavierspiel, klassische und Volksmusik, Sport, Reiten“ gehörten zu ihren Hobbys (Frankfurter Rundschau, 13.2.1982). Ihr Radikalisierungsweg ist umso bemerkenswerter. Lange Zeit ihres Lebens war die junge Frau eher unpolitisch. Erst als sie auf ihrer Dienststelle in einem Hamburger Krankenhaus, Vorderbrügge hatte zuvor eine Ausbildung zur Radiologie-Assistentin gemacht, auf Gabriele Colditz traf, änderte sich alles. Die Tochter von Heinz Colditz überzeugte Vorderbrügge davon, dass das Tagebuch der Anne Frank, das Vorderbrügge zuvor noch mit großem Interesse gelesen hatte, eine Fälschung sei. Anschließend bekam sie von Heinz Colditz das Buch „Jahrhundertbetrug“ des US-amerikanischen Holocaustleugners Arthur Butz und driftete durch Studium dieser Propagandaschrift in die extreme Rechte ab. Das Beispiel veranschaulicht, welche verheerende Wirkung derlei revisionistische Literatur auslösen und wie schnell sich mitunter ein Radikalisierungsprozess hin zum Rechtsterrorismus vollziehen kann.

Heinz Colditz (geb. 1930) war neben Roeder eine Schlüsselfigur der Deutschen Aktionsgruppen. Colditz war während des II. Weltkrieges Hauptscharführer der Hitler-Jugend (HJ) und hatte nach eigenen Angaben Anfang der 1950er-Jahre die DDR gen Bundesrepublik verlassen, weil er aufgrund der politischen Verhältnisse sein Medizinstudium habe aufgeben müssen. Dass Colditz seine in der NS-Zeit indoktrinierte Ideologie dann auch in der demokratischen Bundesrepublik beibehielt, verschwieg er nicht.

So traktierte er in der schwäbischen Provinz, er war in Kirchheim als HNO-Arzt tätig, seine Patienten und sein Personal „unbehelligt mit Nazi-Propaganda. Gekümmert hat das niemanden, keiner jedenfalls in der 32 000 Einwohner zählenden Gemeinde auf halber Autobahnstrecke zwischen Stuttgart und Ulm unternahm etwas“ (Frankfurter Rundschau, 19.9.1980). Seine Sprechstundenhilfen berichteten später, dass „viele seiner Patienten aus dem Behandlungszimmer ‚mit einschlägigen Büchern und Broschüren, etwa über die Auschwitz-Lüge‘ gekommen“ waren (Neues Deutschland, 20.9.1980). Wie sehr Colditz dabei von Normalisierungstendenzen menschenfeindlichen Gedankenguts profitierte, machen Passagen aus der Frankfurter Rundschau deutlich: „‚Jeder hat halt seinen Spleen‘ sagte eine ortsansässige Arztfrau, ‚und er hatte eben den mit Hitler und diesen ganzen Dingen'“ (Frankfurter Rundschau, 19.9.1980). Weiter: „Einmal hat Dr. Colditz seinen drei Helferinnen abends nach Praxisschluß Tonbandkassetten mit Führerreden vorgespielt, ‚aber uns hat das nicht interessiert‘, sagt die junge Dame, die ihrem einstigen Arbeitgeber übrigens bescheinigt, sie habe noch nie einen so netten und großzügigen Chef gehabt“ (ebd.).

Colditz propagierte jedoch nicht nur NS-geprägten Antisemitismus, sondern wurde auch auf eben jenem Gebiet aktiv, welches durch die rechtsextreme Szene Anfang der 1980er-Jahre stark bespielt wurde: dem „Ausländerhass“. Die Frankfurter Rundschau wusste zu berichten: „In Kirchheim behandelte Colditz Ausländer zwar, aber er schrieb sie absichtlich so lange krank, daß sie in Gefahr gerieten, gekündigt zu werden. Gegenüber seinen Mitarbeiterinnen nannte er das, freimütig, wie er immer war, ‚Dienst am Vaterland‘. Unser Land werde überflutet von den Fremden, klagte Colditz, ‚bald gibt es keine Deutschen mehr‘“ (ebd.).

So verwundert es kaum, dass Colditz in seiner Praxis einen engen Mitstreiter anwerben konnte: Raymund Hörnle (geb. 1930). Dieser war als Patient in Colditz‘ Praxis gekommen und wurde dort von diesem mit rechtsextremem Gedankengut konfrontiert, welches bei Hörnle offenbar nicht auf Ablehnung, sondern vielmehr auf Interesse und Zustimmung stieß. Auch Hörnle hatte einen biografischen NS-Bezug. Sein Vater war Träger des goldenen NSDAP-Parteiabzeichens (vgl. Maegerle, Ewiggestriger Hetzer). Hörnle wurde „als Sohn eines strammen Nazis und Auslandsdeutschen in einem Vorort von Paris geboren. Nach Übersiedlung ins ‚Reich‘ gehörte Hörnle seit 1940 dem Jungvolk und später der Flieger-HJ an“ (Hannoversche Allgemeine, 19.1.1982).

Tatmotiv / Merkmale und Ideologie

Deutsche Aktionsgruppen: Offener Brief
Deutsche Aktionsgruppen: Offener Brief | GLAK: N Hepp, Nr. 121. |

Der rechtsextreme Terrorismus der Deutschen Aktionsgruppen basierte auf einem völkischen Nationalismus, der bei den Akteuren ein breites Spektrum an Feindbildern begründete. Roeder ging es nach Eigenauskunft darum, „dem deutschen Volk das Rückgrat zu stärken“, wobei er sich als Vertreter eines vermeintlichen Volkswillens ansah: „Vor nichts haben die Herrschenden solche Angst wie vor dem wahren Volkswillen“ (jeweils zitiert nach: Vorwärts, 18.3.1982).

Vorderbrügge hatte diese Ideologie offenbar übernommen und bekannte vor Gericht: „Mir ging es um die Befreiung Deutschlands. Ich habe damals gedacht, daß wir im Krieg stünden und daß Gewaltanwendung notwendig sei“ (zitiert nach: ebd.).

Roeders Denkweise war, bei seiner NS-Sozialisation wenig verwunderlich, insbesondere von Antisemitismus durchzogen. So war er etwa der Ansicht, „die Juden hätten seit dem ersten Weltkrieg gegen das deutsche Volk gehetzt und sich deshalb die Auswirkungen des zweiten Weltkrieges selbst zuzuschreiben“ (Hannoversche Allgemeine, 11.3.1982). Zugleich wurde dieser (NS-)Antisemitismus bei Roeder, wie in der gesamten rechtsextremen Szene, zunehmend von einem Hass auf „Ausländer“ ergänzt. Ihre Anwesenheit in Westdeutschland wurde von Roeder fundamental abgelehnt. Er forderte, dass man Ausländerunterkünfte „in die Luft jagen“ müsse (zitiert nach: Der Spiegel, 28.6.1982). Gewalt galt für ihn dabei als ein grundsätzlich legitimes Mittel: „Jedes Volk wendet Gewalt an, wenn es um seine Lebensrechte geht“ (zitiert nach: Der Spiegel, 11.1.1982). 

In einem offenen Brief an den damaligen Bundeskanzler Helmut Schmidt (vgl. Dokument auf dieser Seite) offenbarte sich das ideologische Potpourri der Deutschen Aktionsgruppen eindrücklich. Dort wurden sechs Punkte angeführt, die man als „Forderungen“ deklarierte und denen man „mit bestimmten Maßnahmen Nachdruck [zu] verleihen“ gedachte. Erstens die„Einstellung antideutscher Hetze“, zweitens „Abzug aller Besatzungstruppen“, drittens „Freilassung aller Politischen Gefangenen“, viertens „Freilassung von Rudolf Hess“, fünftens „Selbstbestimmungsrecht für das deutsche Volk“, sechstens „Abschiebung aller Nichtdeutschen aus unserem, aus zahllosen Wunden blutenden Vaterland“ (Deutsche Aktionsgruppen: Offener Brief). Die Forderungen der Deutschen Aktionsgruppen deckten damit so ziemlich den Kernkatalog des rechtsextremen Lagers um 1980 ab: Geschichtsrevisionismus, Antisemitismus, Hass auf „Ausländer“, Ablehnung des demokratischen Rechtsstaats und der Anwesenheit der Siegermächte des II. Weltkrieges sowie ein geopolitischer Revisionismus. Fakt ist jedoch auch, dass nur zwei konkrete Motivlagen zu ausgeführten Anschlägen führten: der Antisemitismus und die Ausländerfeindlichkeit (vgl. Kapitel offene Fragen).

Ermittlungen und juristische Aufarbeitung

Die Gruppierung wurde Anfang September 1980 nach zahlreichen verübten Anschlägen zerschlagen. Der Hauptprozess gegen Roeder, Vorderbrügge, Colditz und Hörnle fand in der Folge ab dem 18. Januar 1982 in Stuttgart-Stammheim statt. Die Zeitung Die Welt berichtete am 19. Januar 1982 über den Prozess und schilderte das – vor allem im Vergleich mit dem Linksterrorismus – geringe öffentliche Interesse wie folgt:

„Verhandelt wird in demselben Gerichtssaal, in dem sich vor fast acht Jahren erstmals Ulrike Meinhof und Andreas Baader für ihre terroristischen Taten zu verantworten hatten. Das Interesse der Öffentlichkeit schien am ersten Tag gering zu sein. Rund 50 Zuhörer, darunter 20 Sympathisanten der Rechtsextremen und zahlreiche Sicherheitsbeamte, verloren sich in den sterilen Saal aus Beton, Kalksandstein und Hohlraumziegeln“ (Die Welt, 19.1.1982).

Der Prozess startete bereits unter durchaus seltsamen Vorzeichen: 
So war die Anklagevertretung bereits mit der Annahme in den Prozess gestartet, „daß Roeder für die sieben Attentate und vor allem den Tod der Vietnamesen direkt nicht verantwortlich gemacht werden“ könne. Das jedoch sah das Gericht ganz anders und nahm in den Eröffnungsbeschluss zu Beginn des Prozesses den Vorwurf des versuchten und vollendeten Mordes auch gegen Manfred Roeder auf. Die Einstellung der Bundesanwaltschaft blieb im weiteren Verlauf des Verfahrens bestehen und hatte zur Konsequenz, dass gegenüber Roeder „statt lebenslang nur eine Strafe von zwölf Jahren wegen Rädelsführerschaft und Anstiftung zu Mord und Brandstiftung“ gefordert wurde (Frankfurter Rundschau, 25.6.1982). Eine Beteiligung Roeders an Mord und Mordversuch sahen die Anklagevertreter hingegen als nicht hinreichend nachweisbar an.

Dieser Umstand blieb jedoch nicht die einzige Auffälligkeit bei der juristischen Verfolgung der Deutschen Aktionsgruppen. So wurden zahlreiche Helfer*innen und Helfershelfer*innen der Kerngruppe strafrechtlich in getrennten kleinen Prozessen verfolgt. Dabei sahen die Gerichte und Staatsanwaltschaften sie zumeist juristisch nicht als Teil der terroristischen Vereinigung, sodass sie nicht aufgrund des Paragrafen 129a verurteilt wurden. Nur das Ehepaar Gabriele und Klaus-Peter Schulze wurde, neben weiteren Delikten, wegen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Sechs weitere Mitglieder der Deutschen Aktionsgruppen erhielten hingegen „nur“ wegen Beihilfe zur Herbeiführung von Sprengstoffexplosionen oder wegen Beihilfe zu versuchter schwerer Brandstiftung Strafen. Dabei setzte man die Haftstrafen zur Bewährung aus. Wie der zuständige Oberstaatsanwalt angab, hatte das Gericht aus „prozeß-ökonomischen Gründen“ (zitiert nach: Süddeutsche Zeitung, 17.12.1982) auf eine Strafverfolgung wegen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verzichtet, weil dies kaum Einfluss auf das Strafmaß gehabt hätte. Damit aber galten diese Personen juristisch gesehen nicht als Terroristen. Ein Umstand, der auch bei weiteren terroristischen Vorfällen jener Jahre zu beobachten war und weitere Folgen hatte (vgl. Muschiol, Einzeltäter, S. 379–389).

Am 28. Juni 1982 wurde Manfred Roeder wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung und weiterer Delikte zu 13 Jahren Haft verurteilt. Sibylle Vorderbrügge sowie Raymund Hörnle erhielten lebenslänglich und Heinz Colditz sechs Jahre Haft (vgl. OLG Stuttgart, Urteil 5 – 1 StE 3/81).

Blumengeschmückter Altar bei der Trauerfeier für Nguyễn Ngọc Châu und Đỗ Anh Lân am 4.9.1980 in Hamburg
Blumengeschmückter Altar bei der Trauerfeier für Nguyễn Ngọc Châu und Đỗ Anh Lân am 4.9.1980 in Hamburg | picture-alliance / dpa | dpa |

Reaktionen

Die schreckliche Gewalttat vom 22. August in Hamburg rief zumindest kurzfristig starke Reaktionen in der Öffentlichkeit hervor. Zur Trauerfeier erschienen 400 Menschen. Die Trauerrede hielt Hamburgs Erster Bürgermeister Hans-Ulrich Klose. Dies war nicht unbedingt selbstverständlich, denn allzu oft wurden rechtsterroristische Aktivitäten jener Jahre bagatellisiert und heruntergespielt. Doch war dies aufgrund der tödlichen Dimension des Anschlages nur schwer möglich. Es waren hier eben nicht „nur“ Vorbereitungsplanungen, die aufflogen oder Anschläge mit Sachschaden zu verzeichnen (wie etwa im Falle der KSWG bzw. der Gruppe Otte). Vielmehr mussten zwei Tote beklagt werden und auch die dahinterstehende ausländerfeindliche bzw. rassistische Motivlage ließ sich kaum leugnen. Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) erklärte nach Festnahme der Mitglieder der Deutschen Aktionsgruppen: „Wir müssen verhindern, daß aus dem Hamburger Feuer ein Flächenbrand wird“ ( zitiert nach: Die Welt, 4.9.1980).

Der Stern wies kritisch auf den gesellschaftlichen Kontext der Anschläge hin: „Mit ihrem Fremdenhaß stehen die ‚Deutschen Aktionsgruppen‘ als Drahtzieher und Organisatoren der Anschläge freilich nicht allein. Schon seit Wochen wird das Bundesinnenministerium mit Briefen überschwemmt, in denen ‚national-gesinnte’ Bürger ihre Wut über das ‚Ausländerpack‘ auslassen“ (Stern, 11.9.1980).

Von der politischen Linken und aus Gewerkschaftskreisen kam insbesondere starke Kritik am juristischen Umgang mit den Deutschen Aktionsgruppen. So titelte etwa die gewerkschaftlich orientierte Zeitung Die Neue am 9. Juli 1982 „Richter macht Liebesbeziehung zum Schlüsselpunkt im Roeder-Prozeß“ und wies darauf hin: „Trotz der hohen Haftstrafen wurde jedoch die Chance, auch vor Gericht den aufkeimenden Neonazismus zu treffen, nicht genutzt.“ Gericht und Bundesanwaltschaft seien Roeder „mit großer Milde“ entgegengetreten. Zahlreiche Mitglieder der Deutschen Aktionsgruppen, so merkte der Bericht kritisch an, stünden gar nicht erst mit Roeder vor Gericht, sondern befänden sich „auf freiem Fuß“.

Weiter kritisierte der Artikel, dass der Richter größtenteils darauf verzichtet hätte, „politische Zusammenhänge zu hinterfragen. Er machte vielmehr ein Verhältnis Roeders zur Mittäterin Vorderbrügge zum ‚Schlüsselpunkt des ganzen Verfahrens‘. Dadurch wurden zwar Einzelheiten über das Liebesleben eines Neonazis bekannt, nicht jedoch die Hintergründe der rechtsradikalen Szene.“ Zu keinem Zeitpunkt sei im Laufe des Prozesses „der Rückhalt Roeders in der braunen Szene untersucht“ worden, „personell wie ideologisch. Es sollte ganz augenscheinlich der Eindruck erweckt werden, daß es sich bei den ‚Deutschen Aktionsgruppen‘ um einen isolierten Zirkel von Einzeltätern handelte“. Bemängelt wurde, dass unberücksichtigt blieb, dass „Anschläge auf Asylantenheime ihre Wurzeln in der ausländerfeindlichen Politik in der BRD“ hätten. Das Urteil der Zeitung fiel dementsprechend harsch aus: „Abschließend läßt sich resümieren, daß bei der Bekämpfung des Neonazismus kaum Verlaß auf die Gerichte ist“ und man sich vor derlei Gefahren vielmehr „selber schützen“ müsse (Die Neue, 9.7.1982). 

Auch der sozialdemokratische Vorwärts vom 20. Mai 1982 betrachtete die juristische Verfolgung der Deutschen Aktionsgruppen kritisch. In dem Publikationsorgan war ein Bild von einer großen Menschenmenge vor dem Stammheimer Gerichtsgebäude abgedruckt. Neben dem Bild schrieb das Presseorgan: „So sah es noch beim Baader-Meinhof-Prozeß aus: Zuschauer-Gedränge und intensive Pressebeobachtung. Beim Roeder-Prozeß ist das ganz anders.“ Bemängelt wurde in einem darunter stehenden Artikel, dass die bundesdeutsche Presse „der Berichterstattung über Prozesse gegen den Terror von rechts nur wenig Raum“ widme: „Eine Hintergrundberichterstattung fehlt völlig. Der Terror von rechts erscheint so als Privat-Unfug einiger Unbelehrbarer.“ Das Verfahren gegen die Deutschen Aktionsgruppen zeige „beispielhaft, wie groß Unterschiede bei der Berichterstattung sind: Terrorismus, der links zugerechnet wird, schien immer ‚die Grundfesten der Gesellschaft‘ zu erschüttern. Ein Musterprozeß zum Terrorismus von rechts fordert nicht einmal mehr journalistische Routine heraus.“ 

Kritisch führte der Vorwärts aus: „Die Zusammenhänge des Terrorismus von rechts wurden nicht erläutert. Aufmerksamkeit fand das persönliche Schicksal vom bürgerlichen Weg abgeratener Privatpersonen.“ Die Linksterroristen der Roten Armee Fraktion seien wenige Jahre zuvor „bis in die letzten Winkel ihrer Seele und Seelenbeziehungen in der Presse durchleuchtet“ worden, „vorgeblich um die Unter- und Abgründe des deutschen Terrors zu analysieren.“ Dergleichen sei bei Verfahren gegen Terroristen von rechts in keinster Weise zu verzeichnen gewesen. Es sei in der Berichterstattung verpasst worden, „die offenkundigen Verbindungslinien […] in der zeitgeschichtlichen Entwicklung des Terrors in der Bundesrepublik“ zu untersuchen. Vielmehr hätten der Prozess und die Berichterstattung dazu gezeigt: „Den Terrorismus von rechts – niemand möchte ihn so recht ausgeleuchtet wissen“ (Vorwärts, 20.5.1982).

Ganz anders sah die Angelegenheit die Deutsche National-Zeitung (DNZ). Die rechtsextreme Zeitung des Pressemagnaten Gerhard Frey fiel immer wieder durch eine Bagatellisierung rechtsterroristischer Vorkommnisse auf (vgl. Muschiol, Einzeltäter?, S. 332–346). Im Fall der Deutschen Aktionsgruppen war dies nicht anders. So wurde der Versuch einer Distanzierung unternommen und darauf verwiesen, „daß dieses durch persönliche Umstände und Beziehungen miteinander verstrickte Täterquartett mit der verfassungs- und gesetzestreuen deutschen Rechten nichts zu tun hat.“ Das Blatt versuchte, Roeder als Sympathisanten der Grünen darzustellen und hob zugleich hervor, dass es sich bei der Gruppe und ihren Mitgliedern um „offenbar mehr oder weniger unzurechnungsfähige Elemente“ gehandelt habe (DNZ, 2.7.1982). Auch munkelte die DNZ über eine Steuerung der Deutschen Aktionsgruppen durch „Auftragstäter ausländischer Geheimdienste“ (DNZ, 12.9.1980). Mit all jenen Umdeutungsversuchen zielte die Rechtsaußen-Zeitung darauf ab, die Herstellung eines Zusammenhanges zwischen den rechtsterroristischen Anschlägen und der ihnen zugrundeliegenden rechtsextremen Ideologie zu verhindern.

Denn die NS-Verharmlosung, der Antisemitismus und der Rassismus waren nicht nur Motivlagen der Anschläge der Deutschen Aktionsgruppen, sondern fanden sich auch in den Ausgaben der DNZ wieder. So war die Zeitung natürlich daran interessiert, von diesem Umstand abzulenken und Rechtsterrorismus zu negieren. Da die DNZ in jenen Jahren eine Auflage von etwa 100.000 Exemplaren besaß, darf die Bedeutung einer solchen strategischen (Um)Deutung von Rechtsterrorismus nicht vernachlässigt werden. Für die DNZ jedenfalls sah die Lage gänzlich anders aus, sie witterte nach der Aushebung der Deutschen Aktionsgruppen eine strategische Diskreditierung des rechten Lagers: 

„Diese sechs Gestalten haben es tatsächlich geschafft, dem von linker Seite seit langem geübten ‚Haltet-den-Dieb‘-Geschrei einen Anschein von Berechtigung zu geben: Dem von den Massenmedien oberflächlich informierten, nicht selten auch desinformierten Bürger muß es nun vorkommen, als drohe unserem Staat wider alle bisherigen Erkenntnisse doch eine terroristische Gefahr von rechts.“ (ebd.).

Auswirkungen

Konkrete Auswirkungen auf Gesetzgebungsverfahren oder die Arbeitsweise von staatlichen Institutionen im Kontext von Rechtsterrorismus hatte die Anschlagsserie der Deutschen Aktionsgruppen nicht. Als es Mitte der 1980er Jahre zu einer Novellierung der Terrorismusgesetzgebung im Deutschen Bundestag kam, spielten der Rechtsterrorismus im Allgemeinen und die Deutschen Aktionsgruppen im Besonderen keine Rolle. Handlungsleitend für Politik und Sicherheitsbehörden blieb der Linksterrorismus. 

Allerdings gab es in der Bundesrepublik in den folgenden Jahren bis hinein in die 1990er-Jahre einen verschärften (auch gesetzgeberischen) Diskurs gegenüber „Ausländern“, sodass Manfred Roeder sich in seinem Handeln grundsätzlich bestätigt fühlen konnte.

Gedenken und Erinnerungskultur

Lange Zeit gab es keine aktive Erinnerung an den Anschlag und die beiden getöteten Menschen. Vielmehr wurde am Anschlagsort, wo einst die Unterkunft für Geflüchtete stand, ein Hotel errichtet. Betroffene und Hinterbliebene gründeten die Initiative Halskestraße und riefen 2014, zum ersten Mal nach der offiziellen Trauerfeier 1980, zu einer Gedenkkundgebung auf. 
Dank dieses Einsatzes kam es in der Folge zu konkreten Schritten, um ein angemessenes Gedenken zu ermöglichen. So befindet sich auf dem Friedhof Öjendorf, auf dem Nguyễn Ngọc Châu und Đỗ Anh Lân beigesetzt wurden, seit 2020 ein Gedenkstein. Und am 11. Mai 2024 benannte die Freie und Hansestadt Hamburg den östlichen Teil der Halskestraße in Billbrook in Erinnerung an die beiden Todesopfer in Châu-und-Lân-Straße um (vgl. Gedenkstätten, Gedenkstein).

Kontroversen und Diskussionen

Die antisemitischen und rassistischen Anschläge der Deutschen Aktionsgruppen lösten keine unmittelbare und grundlegende Kontroverse in der bundesdeutschen Öffentlichkeit aus. Und doch bildeten sie den Hintergrund für einen Skandal in den 1990er Jahren.

Im Dezember 1997 wurde bekannt, dass Manfred Roeder im Januar 1995 bei der Hamburger Führungsakademie der Bundeswehr einen Vortrag gehalten hatte. Ein verurteilter Rechtsterrorist, der erst wenige Jahre zuvor aus der Haft entlassen worden war und sich seitdem kaum reumütig gezeigt hatte, war damit bei der höchsten Bildungseinrichtung der deutschen Streitkräfte eingeladen zu referieren. Und dies war nicht alles: Ebenso kam ans Licht, dass die Bundeswehr einer von Roeder geführten Organisation Fahrzeuge überlassen hatte. Der damalige Bundesverteidigungsminister Volker Rühe (CDU) kritisierte die bekanntgewordenen Tatsachen, versuchte jedoch zugleich, die Bundeswehr in Schutz zu nehmen. Er warnte vor Hysterie aufgrund rechtsextremer Vorkommnisse in der Truppe und stellte sich gegen ihre vermeintliche Diffamierung. 

Roeder wurde zudem 14 Jahre später erneut in Zusammenhang mit Rechtsterrorismus gebracht: Nachdem 2011 der selbsternannte Nationalsozialistische Untergrund (NSU) aufflog, gelangte in die Öffentlichkeit, dass sich die beiden späteren NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos 1996 bei einem gegen Manfred Roeder geführten Gerichtsprozess (er hatte gewaltsam gegen die Wehrmachts-Ausstellung demonstriert) mit diesem solidarisiert hatten (vgl. Werner, Bodo Ramelow). Dieses Beispiel legt anschaulich die Kontinuitätslinien im deutschen Rechtsterrorismus in personeller wie ideologischer Hinsicht dar.

Leerstellen und offene Fragen

Bis heute ist nicht genau bekannt, warum die Deutschen Aktionsgruppen zunächst Anschläge mit antisemitischer und dann mit ausländerfeindlicher Motivlage verübten. Denn die Gruppierung besaß grundsätzlich zahlreiche weitere Feindbilder. Doch Vertreter des Rechtstaats gerieten erst kurz vor Aushebung der Gruppe konkreter ins Visier der Rechtsterroristen und Anschläge mit der Motivlage eines geopolitischen Revisionismus waren wohl gar nicht geplant. Eine mögliche Erklärung wäre, dass einerseits Juden als angebliche Strippenzieher von vermeintlichen Fehlentwicklungen und als Grundübel wahrgenommen wurden (vgl. Dokument auf dieser Seite: Roeder, Rundbrief), während andererseits die allgemeine ausländerfeindliche Stimmung in Westdeutschland fremdenfeindliche Anschläge möglicherweise besonders erfolgversprechend erscheinen ließ. 
 

 

MD

 

(Erst-)Veröffentlicht am: 24.4.2026

 

Zuletzt redaktionell aktualisiert am: 24.4.2026

Weiterführende Informationen

Quellennachweise:

  • Oberlandesgericht Stuttgart: Urteil vom 28.6.1982 – 5 – 1 StE 3/81.
  • Der Spiegel: Thusnelda, Heldenweib, 22.2.1982.
  • Thu Tran, Minh/Vu, Vanessa: Hamburg 1980: als der rechte Terror wieder aufflammte, Rice and Shine [Audio-Podcast], 1, ZEIT ONLINE, 28.12.2021, URL: https://www.zeit.de/gesellschaft/2021-12/rassismus-mord-hamburg-vietnam-rice-and-shine-podcast (zuletzt abgerufen am 11.04.2026).
  • KZ-Gedenkstätte Neuengamme: Rathausausstellung 2024 – Tafel 03, 2024, PDF (zuletzt abgerufen am: 11.4.2026).
  • Frankfurter Rundschau: Rechtsextremist Roeder: Wir werden seit Generationen verfolgt, 9.3.1982.
  • Süddeutsche Zeitung: Kreuzzug ins Verbrechen, 11.3.1982.
  • Vorwärts: >> Ein gewisser Höhepunkt<<, 11.9.1980.
  • Mayer, Gregor: Orbán profiliert sich als Verschwörungstheoretiker, in: Der Standard, 1.11.2015 (zuletzt abgerufen am: 11.4.2026).
  • Frankfurter Allgemeine Zeitung: Röder: „Freundeskreis“ von 2500 Personen, 16.3.1982.
  • Muschiol, Darius: Kampf um Deutungshoheiten: Die „Rechenschaft“ des Rechtsterroristen Manfred Roeder, in: Die radikale Rechte in Deutschland, 1945–2000. Eine kommentierte Online-Quellensammlung, 28.11.2025 (zuletzt abgerufen am 
  • Nürnberger Nachrichten, Gefährlich, 16.3.1982.
  • Der Tagesspiegel: Rechtsextremist Roeder, 16.3.1982.
  • Die Neue: Richter reagiert gütig väterlich auf Roeder und seine ‚tapferen Krieger‘, 26.3.1982.
  • Frankfurter Rundschau: Deutschtümelei und vager Sozialdarwinismus, 13.2.1982.
  • Frankfurter Rundschau: „Das ist wie bei Kindesmißhandlungen“, 19.9.1980.
  • Neues Deutschland: Arzt traktierte Patienten und Personal mit Nazipropaganda, 20.9.1980.
  • Maegerle, Anton: Ewiggestriger Hetzer und Rädelsführer, Endstation Rechts, 5.8.2014 (zuletzt abgerufen am: 12.4.2026).
  • Hannoversche Allgemeine: Raimund Hörnle: Anfangs war ich skeptisch, 19.1.1982.
  • Vorwärts: ‚Dem Volk das Rückgrat stärken‘, 18.3.1982.
  • Hannoversche Allgemeine: Roeder bekennt sich zu Chaos und Gewalt, 11.3.1982. 
  • Der Spiegel: Miese Weise, 28.6.1982.
  • Der Spiegel: Überall angreifen, 11.1.1982.
  • Deutsche Aktionsgruppen: Offener Brief, o.O., 1980, in: GLAK, N Hepp, Nr. 121.
  • Die Welt: Anklage gegen Gruppe Roeder erweitert, 19.1.1982.
  • Frankfurter Rundschau: Zuletzt startete Roeder noch einen Frontalangriff, 25.6.1982.
  • Süddeutsche Zeitung: Bewährungsstrafen im Rechtsextremistenprozeß, 17.12.1982.
  • Muschiol, Darius: Einzeltäter? Rechtsterroristische Akteure in der alten Bundesrepublik, Göttingen 2025, DOI: doi.org/10.14361/9783839469359
  • Die Welt: Rechtsradikale sind geständig – Hamburger Anschlag aufgeklärt, 4.9.1980.
  • Stern: >>Ausrotten mit Stumpf und Stiel<<, 11.9.1980.
  • Die Neue: Richter macht Liebesbeziehung zum Schlüsselpunkt im Roeder-Prozeß, 9.7.1982.
  • Vorwärts: Warum schläft Stammheim?, 20.5.1982.
  • Deutsche National-Zeitung: Ein Abschreckungs-Urteil, 2.7.1982.
  • Deutsche National-Zeitung: Die Wahrheit über den ‚Rechtsterror‘, 12.9.1980.
  • Gedenkstätten in Hamburg: Gedenkstein für Nguyễn Ngọc Châu und Đỗ Anh Lân, o.D., (zuletzt abgerufen am: 12.4.2026).
  • Werner, Nils: Bodo Ramelow, der NSU und die Wehrmachtsausstellung, MDR, 17.1.2020 (zuletzt abgerufen am 12.4.2026).

 

Weiterführende Literatur und Informationen (Auswahl):

  • Manthe, Barbara: Terror von rechts. Die Geschichte einer andauernden Gefahr, München 2025.
  • Muschiol, Darius: Einzeltäter? Rechtsterroristische Akteure in der alten Bundesrepublik, Göttingen 2025, DOI: doi.org/10.14361/9783839469359.
  • NSU-Watch: Aufklären & Einmischen #15: Die Geschichte des Rechten Terrors - 1980: Der Brandanschlag in der Hamburger Halskestraße [Audio-Podcast], 17.8.2018, URL: NSU-Watch: Aufklären & Einmisc ... – NSU-Watch: Aufklären & Einmischen – Apple Podcasts (zuletzt abgerufen am: 12.4.2026). 
  • Strohmaier, Jürgen /Mit e. Nachw. von C. Schanderl: Manfred Roeder - ein Brandstifter: [Dokumente u. Hintergründe zum Stammheimer Neofaschisten-Prozess], Stuttgart 1982.

Zuordnungen

Rassismus Hamburg

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antifaschistisches pressearchiv und bildungszentrum berlin e.V. (apabiz)


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Inhalt:
  • Schriften, Flugblätter und Rundschreiben der deutschen Bürgerinitiative e.V. (DBI), enthält u.a. „Der Fackelträger – für Freiheit – Recht und Ehre, Hilfswerk Manfred Roeder“ (1984-1988), Deutsch-Russisches Gemeinschaftswerk, Briefe der Deutschen Bürgerinitiative „Europäische Freiheitsbewegung“ (1979-1986), Teutonic Unity (mehrere Ausgaben, 1988-1994), Deutscher Jahrweiser (1981-2005), Manfred Roeder: „Ein Kampf ums Reich – eine Dokumentation und politische Streitschrift um die Nachfolge des Reiches“ (1979).
  • DBI-Schriftenreihe: „Die Auschwitz-Lüge“ (1973) mit Vorwort von Manfred Roeder und „Unser Kampf gegen eine widernatürliche Justiz“ (1972)
  • Zeitungsausschnittsammlung zur Person Manfred Roeder (1972-1999)
  • Tondokumente, die von Manfred Roeder verbreitet wurden, darunter „Die Vision unserer Machtergreifung in Passau“ und Interview mit Ernst Zündel
  • Audiointerview mit Manfred Roeder aus dem Jahr 1977 (34:33)
  • Fotos von Manfred Roeder auf einer Demonstration vor dem Spandauer Kriegsverbrechergefängnis anlässlich des 80. Geburtstags von Rudolf Heß (1974)

Presseberichte, Agenturmeldungen und Pressemitteilungen der VVN sowie antifaschistische Flugblätter und Erklärungen, u.a. des Anti-Roeder-Arbeitskreises

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Bundesarchiv



Bestandssignatur:
B 106
Archivaliennummern:
101969; 101970
Umfang:
1974–1975
Inhalt:

Bestandssignatur:
B 136
Archivaliennummern:
46243; 46244
Inhalt:

Bestandssignatur:
MfS, Sekr. Neiber
Archivaliennummern:
1084; 1039 (Bd. 1–3)
Inhalt:

Landesarchiv Baden-Württemberg



Bestandssignatur:
N Hepp
Archivaliennummern:
Nr. 18; Nr. 121
Laufzeit:
ca. 1973–1982
Inhalt:

Nr. 18 (Archivportal-D); Nr. 121 (Archivportal-D)


Bestandssignatur:
Personenordner Manfred Roeder
Archivaliennummern:
1500, Nr. 85–86; 1500, Nr. 179–180
Laufzeit:
ca. 1971–2014

Bestandssignatur:
EL 317 VII Bü
Archivaliennummern:
1877–1883

Bestandssignatur:
EL 302 II Bü
Archivaliennummern:
1907–1972

LWL - Archivamt für Westfalen. Westfälisches Literaturarchiv



Bestandssignatur:
1046 Dr. Walter Blohm
Archivaliennummern:
1046/92
Laufzeit:
1977–1987
Inhalt:

Münchner Stadtbibliothek / Monacensia im Hildebrandhaus – Literaturarchiv



Bestandssignatur:
Nachlass Eric A. Peschler
Archivaliennummern:
Nachlass Eric A. Peschler, ErP B 47
Laufzeit:
1997–1998
Inhalt:
Letzte Aktualisierung: 04.05.2026