Naßheck | 18. Januar 1979

Antisemitische Anschläge der Lembke-Naumann-Gruppe zur Verhinderung der Ausstrahlung der TV-Serie Holocaust

Meryl Streep als „Inga Helms-Weiss" in der amerikanischen TV-Serie „Holocaust"
Meryl Streep als „Inga Helms-Weiss" in der amerikanischen TV-Serie „Holocaust" | picture alliance / SZ Photo | Röhnert Ursula |

Einleitung

Am 18. Januar 1979 explodierten nahe Koblenz und im Münsterland zwei Sprengsätze an Sendemasten. Ziel dieser rechtsterroristischen Akte war die Verhinderung der Ausstrahlung der TV-Serie Holocaust – Die Geschichte der Familie Weiss im öffentlich-rechtlichen Fernsehen. Einerseits zogen die Anschläge ein großes mediales Echo nach sich, da hier zum ersten Mal in der bundesdeutschen Geschichte antisemitisch motivierte Anschläge gegen die NS-Aufarbeitung ausgeübt wurden. Andererseits führte das Ereignis nicht dazu, dass die Gefahr des Rechtsterrorismus von der Gesamtgesellschaft wahrgenommen wurde. Auch, weil man die Täter erst ein knappes Jahrzehnt später ermitteln und nur teilweise juristisch belangen konnte. Es stellte sich heraus, dass Peter Naumann die Taten gemeinsam mit Komplizen aus dem extrem rechten Lager begangen hatte. Wie die Ermittlungen ergaben, hatte Naumann zudem bereits 1978 Anschläge auf die innerdeutsche Grenze sowie auf eine Gedenkstätte für die Opfer eines SS-Massakers in Rom verübt. 

Die Serie Holocaust polarisierte. Aus Sicht des extrem rechten Lagers beleidigte die Ausstrahlung der Hollywood-Produktion das Ansehen des deutschen Volkes.

Hintergrund

Die Aufarbeitung der NS-Vergangenheit ging in der jungen, 1949 gegründeten Bundesrepublik nur mühsam voran. In den 1960er-Jahren wurden mit den Frankfurter Auschwitz-Prozessen, angetrieben von Generalstaatsanwalt Fritz Bauer, und der anschließenden Errichtung der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg erste Wegmarken gesetzt. Mit der ersten sogenannten Verjährungsdebatte 1965 war die Thematik auch im Bundestag präsent. Auch die Protestbewegung der „68er“ war von der NS-Vergangenheit der Elterngeneration stark beeinflusst.

Ende der 1970er Jahre wurde der Holocaust dann erstmalig in drastischer Weise zu einem zentralen Thema einer Hollywood-Spielfilm-Serie gemacht. Die Idee entstand 1977 in den USA. Der Hintergrund der Serie lag dabei nicht in einem staatlichen Bildungsauftrag begründet, sondern vielmehr in den finanziellen Interessen privater Fernsehunternehmen. 1977 hatte der US-Sender ABC mit „Roots“ eine Serie über die Sklaverei ausgestrahlt und der Konkurrent NBC sah sich gezwungen nachzuziehen. Man warb den Produzenten von „Roots“, Marvin Chomsky, ab und nahm sich, statt der geschichtlichen Thematik der Sklaverei, des Völkermordes an den europäischen Juden an. 1978 war Holocaust dann zuerst in den USA zu sehen und wurde wenig später auch in Großbritannien, Israel und Belgien ausgestrahlt. Ebenfalls 1978 kaufte das deutsche Fernsehen Holocaust an – unter starkem Widerstand. So waren bereits im öffentlichen Rundfunk selbst zahlreiche Gegenstimmen zu vernehmen. Deshalb lief die Serie in Westdeutschland dann auch nicht im Ersten, sondern in den Dritten Programmen. Auch aus der Politik gab es kritische Stimmen. CSU-Politiker Franz-Josef Strauß etwa gab an, Holocaust „sei kein Beitrag zur geschichtlichen Wahrheit, sondern ‚Geschäftemacherei‘“ (van Kampen, Begleitmaterial).

Auch Personen wie der Shoah-Überlebende und Holocaustforscher Elie Wiesel kritisierten die Serie als Trivialisierung des Holocaust (vgl. Agneskirchner, Wie „Holocaust“, ca. 21:55). Die Kritik zielte darauf, dass dieses Menschheitsverbrechen überhaupt nicht filmisch darstellbar sei. Andere negative Stimmen sprachen von einer „Seifenoper“. 

Gerade die (linke) Intellektuellenszene in Westdeutschland war Ende der 1970er-Jahre (etwa aufgrund des Vietnam-Krieges) stark antiamerikanisch eingestellt und dementsprechend kamen auch aus diesem Lager mitunter ablehnende Stimmen zur Serie (vgl. ebd., ca. 22:45). 

Der stärkste Widerstand gegen die Ausstrahlung von Holocaust kam jedoch von rechts. Hier mischten sich Geschichtsrevisionismus und extrem rechter Antiamerikanismus zu einer brisanten Gemengelage, die sich insbesondere in zahlreichen Drohbriefen niederschlug und auch zum Einsatz von Sprengstoff führte. 

Zwei gegenläufige Entwicklungen zeichneten sich damals in der Gesamtgesellschaft ab: Während sich einerseits ein zunehmend kritisches Bewusstsein für die deutsche NS-Vergangenheit entwickelte (wofür die Entscheidung zur Ausstrahlung von Holocaust im westdeutschen Fernsehen ein Ausdruck war), schwappte zugleich eine sogenannte „Hitler-Welle“ durch die Bundesrepublik (vgl. Becker, Er war nie weg). Außerdem wurden zu jener Zeit immer wieder explizit revisionistische Stimmen laut – auch aus der Geschichtswissenschaft. So relativierte der Erlanger Historiker Hellmut Diwald mit seinem 1978 erschienenen Werk „Geschichte der Deutschen“ den Holocaust stark. Er bekam dafür großen Applaus aus dem extrem rechten Lager. Beispielsweise war am Tag nach den Sendemasten-Sprengungen in der Deutschen National-Zeitung (DNZ) ein revisionistischer Leserbrief abgedruckt, in dem zu lesen war:

„Der von der NATIONAL-ZEITUNG vor eineinhalb Jahrzehnten enthüllte Gaskammer-Schwindel von Dachau ist nun auch in Prof. Diwalds ‚Geschichte der Deutschen‘ nachgewiesen und wird auch von Umerzieher-Seite nicht mehr bestritten. Es ist verständlich, wenn die NATIONAL-ZEITUNG, da man sie nicht widerlegen kann, so gehaßt wird. Wie lange soll das deutsche Volk noch büßen?“ (DNZ, 19.1.1979, S. 8).
In dieser Gemengelage waren die Ereignisse am Abend des 18. Januar 1979 gewissermaßen als ein dialektischer Prozess zu betrachten: Die Ausstrahlung einer aufklärerischen TV-Serie über die Shoah stand bevor und rief zugleich die entschiedensten reaktionären Widersacher dieser Aufklärung auf den Plan.

Ablauf

In den Abendstunden des 18. Januar 1979 sprengte die Gruppierung um Peter Naumann und Heinz Lembke jeweils eine Sendeanlage des Südwestfunks in Naßheck (Rheinland-Pfalz) und der Deutschen Bundespost in Nottuln (Nordrhein-Westfalen). Zu den Tatzeiten um 20:40 Uhr bzw. 21:01 Uhr lief im Ersten der Fernsehfilm „Endlösung“ als Vorbereitungssendung für die vierteilige Serie Holocaust, deren erster Teil am 22. Januar ausgestrahlt werden sollte. Durch die Sprengung des Sendemastes nahe Koblenz fiel für einen Teil von Rheinland-Pfalz für etwa eine Stunde die Übertragung des Ersten Fernsehprogramms und damit des besagten Fernsehfilms aus.

Wer außer Naumann genau in welcher Weise an der Sprengung selbst mitwirkte, konnte juristisch nie gänzlich geklärt werden. Dies hing auch damit zusammen, dass die Taten überhaupt erst 1987/88 dem Kreis um Peter Naumann zugeordnet werden konnten. Im Gerichtsurteil von 1988 – erst hier erfolgte eine Verurteilung Naumanns – wird jedoch deutlich, dass Naumann nicht nur im Vorfeld der Anschläge Helfer besaß, sondern wohl auch ganz konkret bei den Taten selbst. Sicher scheint, dass der bei den Anschlägen verwendete Sprengstoff von seinem Kameraden Heinz Lembke geliefert wurde.

Opfer und Betroffene

Wer waren die Opfer der Anschläge in Naßheck und Nottuln? 

Schäden an Leib und Leben wurden nicht festgestellt, es blieb bei einem hohen Sachschaden. Doch hatte natürlich auch dieser Anschlag eine Opfergruppe und Betroffene. Denn die Tatsache, dass hier verhindert werden sollte, dass eine TV-Serie ausgestrahlt wurde, die das Grauen der Shoah zum Thema hatte, richtete sich in erster Linie gegen die Opfer dieses singulären Völkermordes: Ihre Geschichte sollte nicht erzählt werden, da es sich aus Sicht der Täter vielmehr um eine Diskreditierung des deutschen Volkes handelte.

Ähnlich wie bei späteren erinnerungspolitischen Debatten im Kontext der Shoah, etwa dem Widerstand gegen die Wehrmachtsausstellung Ende der 1990er-Jahre, ging es dem extrem rechten Lager darum, eine kritische Aufarbeitung der NS-Zeit zu unterbinden. Neben den Opfern und den Überlebenden der Shoah zielte der Anschlag auf die Sendemasten 1979 also auch auf eine allgemeine kritische Öffentlichkeit, die mundtot gemacht oder zumindest eingeschüchtert werden sollte.

Täter, Organisationen und Netzwerke

Der Rechtsextremist Heinz Lembke (M) aus Oechtringen im Landkreis Uelzen hilft am 30.10.1981 der Polizei bei der Suche nach Waffenverstecken.
Der Rechtsextremist Heinz Lembke (M) aus Oechtringen im Landkreis Uelzen hilft am 30.10.1981 der Polizei bei der Suche nach Waffenverstecken. | picture-alliance/ dpa | dpa Polizei |

Als konstituierende Gruppenmitglieder des rechtsterroristischen Zusammenschlusses können Peter Naumann, Heinz Lembke und zwei weitere rechtsextrem eingestellte Protagonisten gelten (vgl. Muschiol, Einzeltäter, S. 96f.). Die grundsätzliche Idee, Anschläge mit derartiger Zielrichtung zu begehen, entstand zwischen Heinz Lembke und Peter Naumann. Lembke, der 1937 in Stralsund (Mecklenburg-Vorpommern) geboren wurde, flüchtete 1959 nach Westdeutschland, „wo er 1960 dem Bund Vaterländischer Jugend beitrat und binnen kurzer Zeit zu dessen Bundesgeschäftsführer aufstieg. Als die Organisation 1962 in Niedersachsen und anderen Bundesländern verboten wurde, setzten Lembke und seine Ehefrau ihre Aktivitäten in dem später als Nachfolgeorganisation verbotenen Freundeskreis Vaterländischer Jugend fort. Lembke trat anschließend dem Bund Heimattreuer Jugend bei und vermutlich ab deren Gründung der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD), für die er 1968 als Kandidat bei den niedersächsischen Kommunalwahlen antrat“ (Neef-Methfessel, Vereinzeltäter, S. 86). Auch in den 1970er-Jahren war er innerhalb der rechtsextremen Szene umtriebig. Gleiches galt für Peter Naumann (geb. 1952). Er war während der 1970er-Jahre in mehrfacher Hinsicht aktiv, unter anderem übernahm er in der Bundesleitung der Jungen Nationaldemokraten (JN) die Öffentlichkeitsarbeit und kandidierte für die NPD für den Bundestag. 1975 gehörte er dem Nationaldemokratischen Hochschulbund an und schoss im November „während einer Auseinandersetzung in der Universität Mainz beim Verteilen des ‚Deutschen Studentenanzeigers‘ mit einer Tränengaspistole auf Studentinnen und Studenten“ (Deutscher Bundestag, Drucksache 13/1742, S. 1). 

Peter Naumann war zudem in der Bundeswehr aktiv. 1973 freiwillig verpflichtet, wurde er bis zum Unteroffizier befördert. 1974 führte er vor anderen Bundeswehrangehörigen eigenmächtig Sprengstoffexperimente durch, wobei er sich erheblich an seiner rechten Hand verletzte. Der Umstand seiner körperlichen Verletzung führte 1976 schließlich auch zu seiner Ausmusterung. Seine rechtsextreme Gesinnung gereichte ihm in der Truppe hingegen offenbar nicht zum Nachteil. 

Kennen- und schätzen gelernt hatten sich Naumann und Lembke in einem rechtsextremen Kontext im Jahr 1977: So waren beide davon überzeugt, dass die „andauernde Besatzungspolitik“ (zitiert nach: Muschiol, Einzeltäter, S. 242) beendet werden müsste. Auch stimmten beide in einer positiven Bezugnahme auf die NS-Vergangenheit überein. Lembke lud Naumann deshalb zu sich nach Hause ein, wo beide zum Konsens gelangten, dass „die politische Linie der NPD zu weich sei“ (zitiert nach: ebd., S. 127) und „es Denkmäler und entartete Kunstwerke gäbe, welche das deutsche Volk und sein Ansehen beleidigten, und diese deshalb beschädigt oder zerstört werden müßten“ (zitiert nach: ebd., S. 219). In der Folge kam es zwischen den beiden zu einem Erfahrungs- und Wissensaustausch, von dem vor allem Naumann profitierte. Ende 1978 beschlossen Lembke und Naumann aufgrund der vorausgehenden Berichterstattung über die Serie Holocaust, die Ausstrahlung durch Sprengstoffanschläge zu verhindern. Naumann und Lembke planten, drei Sendemasten durch Sprengung außer Funktion zu setzen. Hierfür bedurfte es weiterer Unterstützung. Zum einen warb Naumann eine Person aus dem hessischen Raum an, die zuvor bei der NPD bzw. JN aktiv war und dort offizielle Ämter bekleidet hatte. Zum anderen warben Naumann und Lembke auch ein ehemaliges Mitglied der Bundesgrenzschutz-Spezialeinheit Grenzschutzgruppe (GSG) 9 an, das nach Eigenangaben keine anderthalb Jahre zuvor bei der Befreiung der Lufthansa-Maschine Landshut in Mogadischu im „Deutschen Herbst“ 1977 mitgewirkt hatte. Dieser Umstand ist ein exemplarisches Beispiel dafür, wie die „Integrationsideologie Antikommunismus“ (Wolfrum, Die Bundesrepublik, S. 94) wirkte und wo zugleich ihre Grenzen lagen: Der Mann war einerseits bereit, trotz seiner offenkundig rechtsextremen Ansichten für die Spezialeinheit eines demokratischen Staates zu arbeiten, ließ deshalb aber andererseits nicht grundsätzlich von seiner antidemokratischen Gesinnung ab und war bereit, deshalb auch mit dem Strafgesetz in Konflikt zu geraten.

Naumann lernte jenen Mann, der offenbar von 1972 bis 1978 der GSG 9 angehört hatte, Ende der 1970er-Jahre kennen. Er wollte ihn aufgrund seiner Kenntnisse unbedingt für die Gruppenaktivitäten gewinnen und dieser erklärte sich zu einer derartigen Zusammenarbeit bereit. Welche Rolle der Mann in der Gruppe genau einnahm, konnte Ende der 1980er-Jahre vom Gericht nicht mehr vollständig geklärt werden und war für die Richter juristisch auch unerheblich, da er mittlerweile bereits verstorben war.

Naumann blieb auch in den 1980er-Jahren politisch aktiv. 1985 gründete er den Völkischen Bund, dessen völkisch-nationalistisches Ziel darin bestand, „Deutschland von fremdrassigen Einflüssen zu befreien“ (zitiert nach: Deutscher Bundestag, Drucksache 13/1742, S. 2). Und auch nachdem Naumann für seine Anschläge 1988 verurteilt wurde, hörte sein rechtsextremer Aktivismus nicht auf. So störte er etwa nach seiner Entlassung aus der Haft zusammen mit Manfred Roeder (vgl. Text Deutsche Aktionsgruppen) Anfang Juni 1995 eine Podiumsdiskussion im niedersächsischen Hermannsburg, die von einem Bündnis, welches sich gegen neonazistische Umtriebe wehrte, ausgerichtet wurde (vgl. Deutscher Bundestag, Drucksache 13/1742, S. 1). Noch bis in die 2000er-Jahre war Naumann zudem im Kontext der NPD politisch aktiv und konnte sein Wissen über Gewalt über Jahrzehnte in der rechtsextremen Szene teilen (vgl. Der Spiegel, 12.11.2008). Er verstarb im Jahr 2021.

Tatmotiv

Die Motivlage hinter den Anschlägen war von rechtsextremen revisionistischen Ansichten der Akteure geprägt. Ein angeworbenes Gruppenmitglied war etwa der Ansicht, bei der Serie Holocaust handele es sich um „eine schlechte Hollywood-Inszenierung“, die „Emotionen gegen das deutsche Volk wecken solle und weitere nicht gerechtfertigte Wiedergutmachungsforderungen gegenüber der Bundesrepublik auslösen werde“ (zit. nach: Muschiol, Einzeltäter, S. 217). Auch Lembke und Naumann hatten eine große Aversion gegen alles, was angeblich das Ansehen des deutschen Volkes beschädigte. Zugleich stand man der NS-Vergangenheit positiv gegenüber. Der Revisionismus der Akteure beruhte insbesondere auch auf antisemitischen Einstellungen, auf Judenhass. Im Allgemeinen waren die Täter von einem nationalgesinnten Geschichtsbild getrieben, in dem kein Platz für kritische Stimmen war.

Ermittlungen und juristische Aufarbeitung

Nach den Anschlägen vom Januar 1979 leitete der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt ein, welches jedoch am 1. Februar 1983 eingestellt wurde. Ein Bekennerschreiben wurde nicht aufgefunden, sodass die Ermittler im Dunkeln tappten. Zwar war Lembke Mitte April 1981 sechs Monate in Beugehaft genommen worden – dies stand jedoch im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu den Deutschen Aktionsgruppen, wo Lembke als Verdächtiger auftauchte. Seine Aktivitäten im Kontext mit Naumann und den Sendemasten-Sprengungen blieben unbekannt. Am 26. Oktober 1981 dann, Lembke war erst seit wenigen Wochen wieder auf freiem Fuß, wurde in der Lüneburger Heide ein umfangreiches Waffendepot ausgehoben. Er wurde erneut festgenommen, führte Ermittlungsbeamte am 30. Oktober zu weiteren Depots und erhängte sich in der Nacht zum 1. November 1981 in seiner Gefängniszelle. Warum Lembke Selbstmord beging, ist bis heute unklar – ebenso wie die Hintergründe der von ihm angelegten Waffendepots (vgl. Chaussy, Das Oktoberfest-Attentat, S. 220–225). Überhaupt erfolgte eine Teilaufklärung der Vorgänge vom 18. Januar 1979 erst ab 1987. So kam durch Aussagen des mittlerweile festgenommenen Odfried Hepp neue Bewegung in die Ermittlungen. Naumann wurde dabei zum Verhängnis, dass er weder nach 1979 noch nach dem Tode Lembkes 1981 aufhörte, terroristische Planungen weiterzuverfolgen. Denn 1982 stand Naumann auch in Kontakt mit der Hepp-Kexel-Gruppe, mit der er ein gemeinsames terroristisches Vorgehen erörterte. Nach Angaben von Hepp sei dies jedoch letzten Endes nicht zustande gekommen. Die damaligen Treffen mit Hepp hatten jedoch zur Folge, dass dieser den Ermittlern 1987 berichten konnte, dass Naumann sich ihm gegenüber zu den Sendemasten-Sprengungen von 1979 bekannt habe. Erst jetzt wurden die Ermittlungen wieder aufgenommenen. Allerdings war das Gericht später zwar der Ansicht, dass Naumann im Sommer 1978 einen Anschlag auf die Gedenkstätte Fosse Ardeatine in Rom verübt hatte, vermochte ihn jedoch nicht mit der zu einer Verurteilung ausreichenden Sicherheit für die Ausführung der Sprengungen in Nottuln und Naßheck zu überführen. Juristisch belangt wurde er im Kontext der Sendemasten-Anschläge dann schließlich nur für eine „Verabredung der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion“, nicht für die konkrete Täterschaft beim Anschlag selbst.

Noch ernüchternder war die juristische Bilanz hinsichtlich der Anschläge auf die DDR-Grenze. Denn wie die Ermittlungen ergaben, hatte Peter Naumann wohl bereits im Sommer 1978 mit einem weiteren extrem rechts eingestellten Komplizen gemeinsam Anschläge auf die innerdeutsche Grenze verübt (vgl. Muschiol, Einzeltäter, S. 171). Die Verurteilung aufgrund dieser Tathandlungen scheiterte jedoch – neben der problematischen zeitlichen Distanz von rund 10 Jahren – an der fehlenden Bereitschaft der Bundesanwaltschaft, für eine juristische Beweisaufnahme mit den DDR-Behörden zu kooperieren. Die von der obersten westdeutschen Anklagebehörde angeführte Begründung für die Ablehnung einer solchen Kooperation mit den DDR-Behörden reichte dabei argumentativ äußerst bedenklich an die Motivlage des rechtsterroristischen Anschlags selbst heran: Die DDR-Grenze, so ein zentrales Argument, sei Unrecht (vgl. Muschiol, Einzeltäter?, S. 385). Genau diese Sichtweise stand ja auch hinter dem rechtsterroristischen Akt selbst.

Nur wenige Jahre später bekannte sich Naumann offen zu den genannten Taten und konnte damit ein fatales Zeichen an die Szene senden: Juristisch belangt werden rechtsextreme Gewalttäter mitunter nicht. 

Reaktionen

Die Frage nach den konkreten Reaktionen auf die Sendemasten-Anschläge ist nicht einfach zu beantworten. Denn im Zentrum der Berichterstattung stand die Serie an sich sowie ihr (für die Bundesrepublik) gesellschaftlich polarisierendes Wesen. Die Anschläge selbst wurden daher kaum eigenständig analysiert und diskutiert, sondern fanden vornehmlich als Teilgeschichte der Ausstrahlung von Holocaust Erwähnung. Als Beispiel sei etwa die Berichterstattung in Der Spiegel erwähnt. Der Gegenstand der TV-Serie und die Reaktionen auf die Ausstrahlung waren zum Titelthema geworden: „HOLOCAUST. Der Judenmord bewegt die Deutschen“ so die Überschrift auf dem Cover. In dem mehrere Seiten umfassenden Artikel zum Titel-Thema drehten sich aber nur wenige Sätze zu Beginn um die erfolgten Anschläge selbst. Holocaust, so hieß es, sei „zum Thema der Nation“ geworden: „Auch, wie anders, für deren Nationalisten“ (Der Spiegel, 28.1.1979, S. 17). Anschließend wurde in wenigen Sätzen von den beiden Sprengstoffexplosionen an den Sendemasten berichtet und eine rechtsextreme Täterschaft vermutet. Mit dem Satz: „Der Knall in Hunsrück und Münsterland indes machte das bundesdeutsche TV-Publikum erst richtig hellhörig für das Medienereignis ‚Holocaust‘“ (ebd., S. 18) wurde dann direkt wieder zur Serie selbst, ihrem Inhalt, den Hintergründen der Ausstrahlung und ihrer Bedeutung übergegangen. Ähnlich verhielt es sich noch Jahrzehnte später. So erklärte der WDR-Verantwortliche Günther Rohrbach über die Ausstrahlung von Holocaust rückblickend: „Es war ein gewaltiger Erfolg. […] Der Erfolg bestand aber in einem Entsetzen“ (Agneskirchner: Wie „Holocaust“, ca. 54:10). In dieser Formulierung waren die Anschläge möglicherweise mitgedacht, aber eben nicht explizit angesprochen worden.  

Unabhängig davon kann festgehalten werden, dass die Anschläge sicherlich den Effekt hatten, dass der ab dem 22. Januar 1979 in allen Dritten Programmen gleichzeitig ab 21:00 Uhr ausgestrahlten Serie Holocaust eine ohnehin bereits große mediale Aufmerksamkeit zuteil wurde. Die Sprengungen ließen das Interesse an der Sendung steigen und beförderten eine Auseinandersetzung mit deren Inhalt, was den eigentlichen Intentionen der Täter sicherlich nicht entsprach. Auch der konkrete Umstand, dass viele ehemalige Wehrmachtsangehörige an die Verantwortlichen des WDR Briefe und Fotos sandten und die Gräueltaten aus ihrer Sicht schilderten und bestätigten (vgl. ebd., ca. 55:45) war kaum im Sinne der Täter.

Im rechtsextremen Lager wurden die Sendemasten-Sprengungen als sichtbares Zeichen des Widerstandes wahrgenommen. Offene Sympathiebekundungen fand man in der mutmaßlich wichtigsten rechtsextremen zeitgenössischen Publikation, der DNZ, jedoch eher nicht. Vielmehr wurde die Ausstrahlung der Serie problematisiert, kritisiert und mit harschen Worten attackiert. So titelte die DNZ am 19. Januar 1979, also einen Tag nach den Anschlägen:

 

Fernsehmichl, das erwartet Dich!
Kostproben aus dem Giftkessel ‚Holocaust‘
DNZ, 19.1.1979, S. 3.

Die DNZ verfolgte dabei mehrere Strategien. Da war ein zumindest proto-antisemitisches Stereotyp, in dem behauptet wurde, dass „die internationale Meinungsindustrie […] allzu gerne den Druck winzigster Gruppen gegen die Bundesrepublik als ‚Volksmeinung‘“ (ebd.) darstellen würde. Weiter stellte die DNZ einen negativen Zusammenhang zwischen der Ausstrahlung von Holocaust und der „Verjährungsdebatte“ im Bundestag her. Man könne sowohl beim „‚Holocaust‘-Fernseh-Shocker“ wie „in der neuerlichen Verjährungsdebatte“ einen „unglaublichen antideutschen Druck“ (ebd.) feststellen. Holocaust wurde unterstellt, die Bundestagsdebatte zur Verjährung von NS-Verbrechen zu manipulieren, da viele Bundestagsabgeordnete es „nach dieser Ketchup-Demonstration deutscher Blutschuld nicht mehr“ wagen würden, „die Forderung nach einer erneuten Verjährungsmanipulation mit dem gebotenen Nein zu bescheiden“ (DNZ, 2.2.1979, S. 5).

Auch wurde ein kulturpessimistischer Antiamerikanismus offenbar, indem man der Serie „Geschäftemacherei“ unterstellte und kundtat, Holocaust diene als „Werbeträger“: „Die glühenden Verbrennungsöfen machen Durst auf Coke oder ähnliches Gebräu“. Und auch den Roman, auf dem die Serie basiert, attackierte die DNZ. Das Werk des Schriftstellers Gerald Green hatte laut DNZ „so viel Realitätsnähe wie Jules Vernes ‚‘20 000 Meilen unterm Meer‘“, was, so klagte das rechtsextreme Blatt des bekannten Verlegers Gerhard Frey, „der normale Leser, das unbedarfte Gemüt aus der Umerziehungsretorte, allerdings beim Lesen vergessen“ würde (DNZ, 19.1.1979, S. 3). Auch das öffentlich-rechtliche Fernsehen wurde von der DNZ explizit ins Kreuzfeuer genommen. Am 26. Januar titelte das Blatt in großen Lettern: „‘Holocaust‘ – der große Betrug. Die Lüge des Fernsehens“ (DNZ, 26.1.1979, S. 1). Es folgte eine kaum verhüllte Attacke auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in der Bundesrepublik, dem man antideutsche Motivlagen unterstellte: „Das sich zynischerweise noch deutsch nennende Fernsehen hat seit jeher bei dieser moralischen Herabwürdigung der Deutschen eine entscheidende Rolle gespielt. Sie findet nun in ‚Holocaust‘ ihre Krönung“ (ebd.).

Wie stark die DNZ gegen die Serie agitierte, lässt darauf schließen, für wie bedrohlich die Serie Holocaust im rechtsextremen Lager wahrgenommen wurde. Man sparte nicht mit (negativen) Superlativen, um die Sendung zu diskreditieren. So zeigte das deutsche Fernsehen in der revisionistischen Ansicht der DNZ nicht nur eine „Skandalsendung“ sondern eine „Jahrhundertlüge“ (DNZ, 2.2.1979, S. 5).

Auswirkungen

Holocaust war bis dato weltweit eine der erfolgreichsten Fernsehserien. In der Bundesrepublik wurden folgende Einschaltquoten der jeweiligen Folgen erreicht: 31, 35, 37 und 40 Prozent (vgl. Magnus, „Holocaust“).

Die Ausstrahlung der Serie führte zu einer großen Debatte über den Völkermord an den europäischen Juden. Holocaust brachte „die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltverbrechen in den Fokus einer breiten öffentlichen Diskussion“ (Schulz, Film und Fernsehen) und auch zunehmend in den Fokus der Zeitgeschichtsforschung. 

Ebenso wurde die Serie in vielen Schulklassen zum Unterrichtsstoff (vgl. Agneskirchner, Wie „Holocaust“, ca. 1:06:00). Mutmaßlich hatte die Ausstrahlung der Serie zudem ganz konkrete Auswirkungen auf ein wichtiges politisches Gesetzgebungsverfahren: die Aufhebung der Verjährung von Mord (vgl. ebd., ca. 1:09:00). Diese Thematik war politisch lange Zeit sehr umstritten, hing mit ihr doch explizit ein juristischer Umgang mit NS-Täterinnen und Tätern zusammen. Die Entscheidung des Deutschen Bundestages im Sommer 1979, dass Mord grundsätzlich niemals verjährt, war jedenfalls denkbar knapp. Dass die Ausstrahlung von Holocaust wenige Monate zuvor das parlamentarische Abstimmungsergebnis entscheidend beeinflusste, ist alles andere als abwegig (vgl. ebd., ca. 1:11:00).

Schließlich ist der Begriff selbst, Holocaust, ein eindeutiger Beleg für die Wirkmächtigkeit der Serie. Denn der heutige geläufige Begriff wurde in Deutschland erst durch die gleichnamige Serie populär (vgl. Deutsche Welle, Wie der Begriff).

Für die extreme Rechte markierte die Ausstrahlung von Holocaust laut dem Historiker Niklas Krawinkel „einen Wendepunkt“, da die Serie dort vielfach „als beispielloses Machwerk antideutscher Propaganda“ galt (Krawinkel, Rechter »Rand«, S. 412). Während Holocaust also für weite Teile der Gesamtgesellschaft aufklärerische Wirkung hatte, führte die Ausstrahlung innerhalb des rechtsextremen Lagers vermutlich zu einer Radikalisierung, deren erster und unmittelbarster Ausdruck die Anschläge durch die Lembke-Naumann-Gruppe waren.

Gedenken und Erinnerungskultur

Die Anschläge auf die Sendemasten hatten keine aktive Gedenk- oder Erinnerungskultur zur Folge. Neben dem Umstand, dass „nur“ Sachschaden entstanden war, sind hierfür wohl insbesondere zwei Punkte anzuführen: Zum einen waren die Täter nicht bekannt, nicht einmal die politische Täterschaft im Allgemeinen, wenngleich offensichtlich war, dass die Täter aus der extrem rechten Szene stammen mussten. Zum anderen war Rechtsterrorismus zeitgenössisch – im Gegensatz zum Linksterrorismus – kein fester Bestandteil eines breitenwirksamen Sicherheitsdiskurses. Rechte Gewalt wurde zumeist beschwiegen oder aber als Einzeltaten verirrter Protagonisten charakterisiert. 
Gänzlich anderes lässt sich für die Serie an sich konstatieren: Holocaust wurde, wie der Zeithistoriker Frank Bösch schreibt, „zu einem Wendepunkt der medialen Erinnerungskultur“ (Bösch, Film, S. 4). 

Kontroversen und Diskussionen

So groß die Debatten über Holocaust an sich, über den Einkauf der Serie, den Inhalt und seine Bedeutung waren, so marginal blieben die Debatten über die Anschläge selbst.

Wenn überhaupt über die Sprengstoffattentate berichtet wurde, dann eher kurz und kursorisch, ohne näher auf die Täter, ihre Hintergründe und Motive einzugehen. Dies war zum einen dem Umstand geschuldet, dass die genaue Täterschaft zunächst (und für viele Jahre) im Unklaren blieb. Zum anderen aber war dies auch ein Beleg dafür, dass die Gewalt von rechts nicht wirklich ernst genommen wurde und die Tatsache eines rechtsextremen Terrorismus, wenn nicht geleugnet, so doch stark heruntergespielt wurde.

Der Spiegel kommentierte wenige Jahre später im Kontext der Waffenfunde und des Suizids von Heinz Lembke: Wie so oft, wenn Belege für Terrorismus von rechts zutage kommen, zeigten sich auch diesmal die Ermittler nicht annähernd so gut in Form wie beim Aufräumen im linksgewirkten Untergrund“ (Der Spiegel, 8.11.1981).

1995 offenbarte Naumann den deutschen Sicherheitsbehörden öffentlichkeitswirksam mehrere seiner Waffenlager und inszenierte sich als geläuterter Rechtsextremist, der nur noch gewaltfrei agieren wolle. Es war eine Farce, denn Naumann sammelte zu jenem Zeitpunkt seit etwa anderthalb Jahrzehnten im Kontext extrem rechter Netzwerke Waffen und Sprengstoff und konnte sich nun im deutschen Fernsehen als kooperativer Nationalist präsentieren. Und das, obwohl er zugleich immer wieder im Verdacht stand, einer „braunen RAF“ anzugehören. Naumann selbst gab an, mit dem gehorteten Sprengstoff und den Waffen kein „konkretes Ziel verfolgt“ zu haben, vielmehr habe es sich lediglich „um eine Vorbereitung für einen unbestimmten Eventualfall“ gehandelt (zitiert nach: Panorama, Peter Naumann, ca. 04:40). Ein Beschwichtigungsversuch, der letztlich ins Leere lief: Denn wann der „Eventualfall“ eintraf, bestimmte in dieser Logik der extrem rechte Protagonist selbst. Das Waffen- und Sprengstoffhorten Naumanns war in Wirklichkeit zu jeder Zeit eine proto-terroristische Vorbereitungshandlung und eine Gefahr für die bundesdeutsche Demokratie. 

Leerstellen und offene Fragen

Wie bei vielen anderen rechtsterroristischen Anschlägen vor 1990 gibt es auch in Bezug auf die Anschläge zur Verhinderung der Ausstrahlung von Holocaust noch wichtige offene Fragen. So ist bis heute nicht vollständig geklärt, welche weiteren Personen beteiligt waren und worin ihre genaue Tatbeteiligung bestand. Die damaligen Ermittlungen und das Urteil beschränkten sich stark auf die Rolle des zum damaligen Zeitpunkt bereits verstorbenen Lembke (wobei auch dessen Rolle, etwa seine mögliche Mitgliedschaft in einer von der CIA geführten „stay-behind“-Organisation, bis heute nicht geklärt ist). Die Beteiligungen möglicher weiterer, weitgehend unbekannt gebliebener Akteure wurden kaum aufgegriffen. Zeithistorisch wäre jedoch zu fragen, wie genau das Netzwerk um Heinz Lembke aussah und welche Verbindungen es in westdeutsche Sicherheitsbehörden und die Bundeswehr gab. So gibt es Hinweise auf eine mögliche Tätigkeit Lembkes für (westdeutsche) Geheimdienste (vgl. Süddeutsche Zeitung, Die Brisanz von Spur 253) und ein Teil des von Lembke angehäuften Waffenarsenals bestand aus Bundeswehrbeständen (vgl. Chaussy, Das Oktoberfest-Attentat, S. 225).

Die Existenz von rechtsextremen Netzwerken – insbesondere in Sicherheitsbehörden und der Bundeswehr – und ihre mangelhafte juristische wie politische Erforschung sind Thematiken, die bis heute nicht an Aktualität verloren haben (vgl. Renner/ Wehrhahn, Schattenarmee).

 

MD

 

(Erst-)Veröffentlicht am: 24.4.2026

 

Zuletzt redaktionell aktualisiert am: 24.4.2026

Weiterführende Informationen

Quellennachweise:

Weiterführende Literatur und Informationen (Auswahl):

  • Chaussy, Ulrich: Das Oktoberfest-Attentat und der Doppelmord von Erlangen. Wie Rechtsterrorismus und Antisemitismus seit 1980 verdrängt werden, Berlin 2020.
  • Manthe, Barbara: Terror von rechts. Die Geschichte einer andauernden Gefahr, München 2025.
  • Muschiol, Darius: Einzeltäter? Rechtsterroristische Akteure in der alten Bundesrepublik, Göttingen 2024, DOI: https://doi.org/10.46500/83535724
  • Neef-Methfessel, Tobias: „Vereinzeltäter. Der Fall Heinz Lembke und die Konstituierung rechtsterroristischer Einzeltäter in der späten Bundesrepublik“, in: Demokratie-Dialog 15 (2025), S. 84–95, DOI: https://doi.org/10.17875/gup2025-2829
  • Schmelzer, Pablo: Heinz Lembke (1937–1981), in: Botsch, Gideon;Kopke, Christoph;Wilke, Karsten (Hrsg.): Rechtsextrem. Biografien nach 1945, Berlin 2023, S. 235–250, DOI: https://doi.org/10.1515/9783111010991.

Zuordnungen

Antisemitismus Rheinland-Pfalz

Bestandsübersicht

Folgend finden Sie Archivbestände, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Bundesarchiv



Bestandssignatur:
B 106
Archivaliennummern:
126454
Laufzeit:
1982–1988
Inhalt:

Bestandssignatur:
MfS, AOP
Archivaliennummern:
1090/89

Bestandssignatur:
MfS, HA XXII
Archivaliennummern:
5310 (Bd. 5); 5732 (Bd. 1)
Laufzeit:
ca. Januar–August 1979

Bestandssignatur:
BArch, MfS, ZAIG
Archivaliennummern:
4470; 10019; 10020; 11323

Laufzeit:
ca. 1978–1990

Landesarchiv Baden-Württemberg



Bestandssignatur:
Personenordner Heinz Lembke (Bestellsignatur: 1500, Nr. 163)
Laufzeit:
ca. 1981–1986

Landesarchiv Hessen



Bestandssignatur:
HHStAW, 461
Archivaliennummern:
37480_1

Niedersächsisches Landesarchiv



Bestandssignatur:
Nds. 147
Archivaliennummern:
Acc. 2001/069 (Nr. 6; Nr. 7; Nr. 11); Acc. 161/89 Nr. 015536.
Letzte Aktualisierung: 04.05.2026