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Veranstaltungshinweis

Von Archivportal-D

 

*** Die Veranstaltung ist bereits ausgebucht. Über einen Alternativtermin informieren wir Sie zeitnah. ***

 

Objekte aus Archiven und anderen Kulturerbeeinrichtungen werden bisher vor allem dann digitalisiert, wenn die Materialien nicht (mehr) mit Schutzrechten behaftet sind. Denn rechtefreie Materialien können weitgehend unbeschränkt genutzt und zugänglich gemacht werden, ohne dass Rechteinhaber um Zustimmung gebeten werden müssen. Im Urheberrecht gibt es zudem schon seit einigen Jahren bestimmte gesetzliche Erlaubnisse, unter deren Voraussetzungen auch nicht-gemeinfreie Werke in sehr engem Rahmen genutzt werden dürfen. Das Ins-Netz-Stellen ganzer Werke (z.B. Monografien oder unveröffentlichte Gutachten) erlaubten diese Regeln bis vor Kurzem jedoch nicht oder lediglich unter sehr engen Bedingungen.

Das hat sich 2021 geändert: Nach Inkrafttreten des „Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes“, dürfen urheberrechtlich geschützte Werke und sogar personenbezogene Materialien nun unter weniger strengen Voraussetzungen von Kulturerbeeinrichtungen frei ins Netz gestellt werden.

Am 1. Juni 2023 laden wir alle Interessierten und die Partnerarchive der Deutschen Digitalen Bibliothek und des Archivportal-D zu unserer Online-Veranstaltung ein, die eben diese Umstellung thematisiert:

Zunächst erläutern Jörn Brinkhus und Armin Talke die (neuen) rechtlichen Grundlagen. Danach schildern Adelheid Heftberger und Sabine Lang in einem Bericht aus der Praxis, wie und wo die neuen gesetzlichen Erlaubnisse im Bundesarchiv Anwendung finden. Schließlich stellt Johanna Collins die formalen und technischen Voraussetzungen der Registrierung und des Uploads im „Out-Of-Commerce Works Portal“ beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vor.

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