Für die junge Weimarer Republik waren die Bedingungen und die Erfüllung des Versailler Vertrags außen- wie innenpolitisch ein beherrschendes Thema. Polarisierend waren insbesondere die Kriegsschuldfrage und die darauf basierenden Reparationsleistungen.
Die ersten Reichstagswahlen am 6. Juni 1920 endeten in einer Minderheitsregierung mit Reichskanzler Constantin Fehrenbach (Zentrum). Die Weimarer Koalition aus SPD, Zentrum und DDP wurde von einer Verlagerung zu den rechten und linken Flügeln abgelöst.
Mit der Unterzeichnung des Friedensvertrages am 28. Juni 1919 im Spiegelsaal von Versailles wurde Deutschland durch den Artikel 231 die alleinige Kriegsschuld und die daraus resultierenden Schäden zugeschrieben. Der Artikel diente als Begründung für die Reparationsforderungen an Deutschland. Im Versailler Vertrag verpflichtete sich Deutschland, Kriegsschäden im Wert von 20 Milliarden Goldmark auszugleichen, dennoch wurden die Gesamthöhe und Dauer der Reparationen nicht festgelegt. Eine Reparationskommission mit Vertretern der Entente sollte in mehreren Konferenzen, zunächst unter Ausschluss Deutschlands, über die Höhe, Art und Verteilung der Reparationsleistungen entscheiden.