Im Blickpunkt - Beginn der Besetzung des Ruhrgebiets

Von Archivportal-D

In der Rubrik „Im Blickpunkt“ präsentieren wir besondere Highlights aus Archiven, die im Archivportal-D vertreten sind. Diese ausgewählten Archivalien geben Einblick in die Bestände und bieten Rechercheanregungen für eine mögliche Suche im Archivportal-D oder im Themenportal „Weimarer Republik“. Das Themenportal „Weimarer Republik“ ist noch ganz frisch, und so stellen wir hier erst einmal Archivalien zur Geschichte der Weimarer Republik vor. Wir freuen uns über Ihr Interesse und viele neue Nutzende im Archivportal-D.

Nach der Niederlage des Deutschen Reiches im Ersten Weltkrieg wurde im Waffenstillstandsabkommen von Compiègne am 11. November 1918 festgelegt, dass die linksrheinischen Reichsgebiete von deutschem Militär geräumt und von Truppen der alliierten Siegermächte besetzt werden sollten. Im Rheinlandabkommen von 1920 wurden die Besatzungsfristen und verschieden Besatzungszonen festgelegt. Das Ende der Besatzung war auch an die Einhaltung der Reparationszahlungen an die Siegermächte geknüpft, zu denen das Deutsche Reich im Versailler Vertrag von 1919 verpflichtet war.

Im Dezember 1922 stellte die Reparationskommission fest, dass Deutschland mit der Zahlung der Reparationen an Frankreich in Verzug war. Dies führte am 11. Januar 1923 zum Einmarsch weiterer französischer und belgischer Truppen ins Ruhrgebiet und zur Verhängung des Ausnahmezustandes durch die französische Besatzungsmacht.

Fotografie zur Besetzung des Ruhrgebiets 1923 (Quelle: Bundesarchiv)
Ruhrbesetzung - Gelsenkirchen-Buer - Französische Gebirgsjäger mit Panzer Renault FT-17, Januar 1923. | Bundesarchiv, BArch, Bild 102-14186 / Fotograf(in): Pahl, Georg

Ziel des Einmarsches war nicht die Annexion des Gebietes, sondern die Sicherung der Reparationszahlungen. Das Ruhrgebiet sollte als „Pfand“ dienen, bis die deutsche Seite ihrer Zahlungsverpflichtung wieder nachkommen würde.

Dokument zur Besetzung des Ruhrgebiets 1923 (Quelle: Bundesarchiv)
Note der Französischen Regierung wegen des franzöisch-belgischen Einmarschs ins Ruhrgebiet vom 10. Januar 1923, gezeichnet vom französischen Ministerpräsidenten Raymond Poincaré, in: Urkunden über Besetzung und Räumung des Ruhrgebiets und die Arrêtés der französisch-belgischen Militärbefehlshaber, 2. Folge, bearbeitet von Dr. Werner Vogels, Regierungsrat im Reichsministerium für die besetzten Gebiete, 1925. | Bundesarchiv, BArch R 2/50404

Das Vorgehen löste in Deutschland große Empörung aus. Die Reichsregierung rief die Bevölkerung des Ruhrgebiets zum passiven Widerstand auf - ein Aufruf, dem die Mehrheit der Menschen folgte. Die Reparationszahlungen wurden eingestellt, Generalstreiks legten die Wirtschaft lahm, und Beamte missachteten die Anordnungen der Besatzer.

Es kam auch zu aktivem Widerstand durch Sabotageakte und Anschläge gegen die Besatzer, die sowohl von Kommunisten, als auch von Freikorps-Angehörigen und Nationalsozialisten verübt wurden.

Die Kosten des passiven Widerstandes waren sowohl in wirtschaftlicher, als auch in gesellschaftlicher und politischer Sicht sehr hoch. Angesichts der wachsenden Probleme rief die Regierung unter Reichskanzler Stresemann letztlich im September 1923 zum Ende des passiven Widerstandes auf.

Der Text stammt aus dem Zeitstrahl des Online-Portals zur Weimarer Republik des Bundesarchivs. Wir danken dem Bundesarchiv herzlich für die Bereitstellung.

 

Links zu den Quellen im Themenportal

Dokumentensammlung über den französisch-belgischen Einmarsch: enthält Note der Französischen Regierung vom 10. Januar 1923

 

Recherchemöglichkeiten

Wenn Sie sich für weitere Quellen zur Besetzung des Ruhrgebiets interessieren, wählen Sie über den A–Z Index "Ruhrbesetzung" aus und kombinieren Sie dieses thematische Schlagwort mit dem Geografikum „Westfalen“.

In der Objektgalerie auf der Startseite des Themenportals finden Sie weitere Quellen zu den Schlagwörtern "Ruhrbesetzung", "Generalstreik" und "Reparationen"

Loading...