Der Offizial und geistliche Richter des Hofes zu Münster bezeugt am 11. April 1526, dass vor ihm Henrich Hyehuess und dessen Ehefrau Mette erschienen und angaben, dem Dechanten und Kapitel des Alten Doms binnen Münster eine jährliche Rente in Höhe von drei Rheinischen Goldgulden, zahlbar auf Sonntag Letare aus den Einnahmen des in der Bauerschaft Langenhovel im Kirchspiel Drensteinfurt gelegenen Erbes Nyehuess gegen eine Hauptsumme in Höhe von 60 Rheinischen Goldgulden verkauft zu haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Loskündigung und Schadloshaltung. Zeugen: Christoph Bobbekamp und Gerhard Hedinck (?). Siegelankündigung des Ausstellers. feria quinta post Dominicam Oculi. Notar Theodor (Dietrich) Benninck bezeugt am 25. April 1583, dass Christopher Niehaus, wohnhaft im Kirchspiel Drensteinfurt, vor ihm bekennt, dass er von Henrich Fryen, Kanoniker und Bursar des Alten Doms zu Münster, die obige Rentverschreibung über ein Kapital zu 60 Goldgulden gegen eine jährliche Pension in Höhe von 3 Goldgulden ausgezahlt bekommen habe. Hypothekenschein über das im Kirchspiel Drensteinfurt in der Bauerschaft Rieth belegene Kolonat Niehues vom 17. Juni 1842

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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