Auseinandersetzung um Auslieferung von Akten: Der Kl. hat 1753 gegen die Bekl. vor dem Hofgericht beklagt, die auch vom Grafen von Küssow beklagt wird. Das Tribunal hat sämtliche mit dem Fall zusammenhängende Hofgerichtsakten an das Tribunal abgegeben und ist dadurch im Fall des Kl.s nicht entscheidungsfähig, weshalb dieser um Rücksendung der Akte an das Hofgericht bittet. Das Tribunal weist die Rücksendung der Akte am 19.02.1753 an.

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Archiv der Hansestadt Wismar
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