Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er seinen Getreuen Konrad Oppenheimer, Pfarrer zu Ingersheim, in seinen besonderen Schirm genommen hat. Der Pfalzgraf versichert, ihn bis auf Widerruf zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo Konrad der Rechtsgang vor ihm, seinen Hofrichtern und Räten oder den mit Recht gewiesenen Instanzen genügt. Kurfürst Philipp weist seine Ober- und Unteramtleute und die Seinen um Beachtung und Umsetzung an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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